Der Döner unterliegt der Deutschen Hackfleischverordnung und der sog. "Berliner Verkehrsauffassung". Diese legt fest, wie ein Döner zusammengesetzt sein darf und ist rechtlich bindend. Danach darf ein Döner max. 20% Fett enthalten.Zitat von chillsolutions
Laut DGE hat eine der Durchschnittsdöner ca. 4,8% Fettanteil, da hier ja noch der Salat und ggf. Brott zum tragen kommt.
Gruß - Bernd
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