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Eisenbeißer/in
Du kannst von jedem Studio-Vertrag binnen 14 Tage zurücktreten.
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Sportrevue Leser
 Zitat von Dream
Du kannst von jedem Studio-Vertrag binnen 14 Tage zurücktreten.
beweise bitte.
das mit dem fernabsatz gilt auch für verträge, wenn man z.b in der innenstadt asngesprochen wurde und z.b. dort nen vertrag über ne mitgliedschaft unterschreibt.
wenn du aber den vertrag dann erst im studio unterschreibst, gilt das nicht mehr, weil du dann aus freiem willen zu denen gegangen bist
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stimmt, das Haustürgechäft hatte ich hier vergessen
(auf der Straße angesprochen zählt als Haustürgeschäft i.S.d. §312 BGB)
aber so wie du es geschrieben hast stimmt es nicht.
In §312 BGB Abs 3 heißt es
"Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher [...] im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. "
Heißt auf deutsch:
Auf Straße angesprochen -> direkt ins Fitnessstudio + Vertrag unterschrieben -> Widerrufsrecht
Auf Straße angesprochen -> am nächsten Tag Probetraining + Vertrag unterschrieben -> kein Widerrufsrecht
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^hallo,
ich hab aber kein probetraining gemacht. mir hat der trainer gesagt das er in 30 mi nweg muss weil er dan feierabend hat .. er meitn wenn ich vertrag unterschreibe bleibt er dann bissl länger weil ich dann kunde bin und dan hab ich sofrt unterschrieben
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BB-Leicht-Schwergewicht
Ruf doch mal jemanden an, der sich damit auskennt. Einen Anwalt, einen Jura-Studenten o.ä.
ThePump
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Fiese Fratze
im laden unterschrieben->vertrag gilt.
du kannst dir ja auch kein auto kaufen und nach ner woche merken, dass du doch lieber fahrrad fährst
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BB-Leicht-Schwergewicht
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60-kg-Experte/in
bin jus student, allerdings aus österreich.
auch hier fernabsatz, haustürgeschäft etc. aktuell.
jedoch haben in dem fall nicht sie (mcfit) das vertragsverhältnis angebahnt (voraussetzung), sondern du bist hingegangen!
das einzige was es hier im sinne des konsumentenschutzes noch geben würde, wäre das "nichteintreten maßgeblicher umstände", welche der unternehmer als warscheinlich dargetan hat. da es hier aber lediglich um deine subjektiven eindrücke geht und nicht er irgendwas nicht erfüllt hat, fällt das auch ins wasser.
in österreich wäre das zum beispiel ein typischer fall von hingehen und betteln
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BB-Leicht-Schwergewicht
 Zitat von Dream
Du kannst von jedem Studio-Vertrag binnen 14 Tage zurücktreten.
Schwachsinn.
ThePump
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Mach dir keinen Kopf,hast ja kein Probetraining gemacht.Normal kein Problem nur beeile dich
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