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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportbild Leser/in
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    stimmt, das Haustürgechäft hatte ich hier vergessen
    (auf der Straße angesprochen zählt als Haustürgeschäft i.S.d. §312 BGB)
    aber so wie du es geschrieben hast stimmt es nicht.

    In §312 BGB Abs 3 heißt es

    "Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher [...] im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. "

    Heißt auf deutsch:
    Auf Straße angesprochen -> direkt ins Fitnessstudio + Vertrag unterschrieben -> Widerrufsrecht
    Auf Straße angesprochen -> am nächsten Tag Probetraining + Vertrag unterschrieben -> kein Widerrufsrecht

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    ^hallo,

    ich hab aber kein probetraining gemacht. mir hat der trainer gesagt das er in 30 mi nweg muss weil er dan feierabend hat .. er meitn wenn ich vertrag unterschreibe bleibt er dann bissl länger weil ich dann kunde bin und dan hab ich sofrt unterschrieben

  3. #3
    BB-Leicht-Schwergewicht Avatar von ThePump
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    Ruf doch mal jemanden an, der sich damit auskennt. Einen Anwalt, einen Jura-Studenten o.ä.

    ThePump

  4. #4
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    im laden unterschrieben->vertrag gilt.

    du kannst dir ja auch kein auto kaufen und nach ner woche merken, dass du doch lieber fahrrad fährst

  5. #5
    BB-Leicht-Schwergewicht Avatar von ThePump
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  6. #6

  7. #7
    60-kg-Experte/in Avatar von DerStorch
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    212
    bin jus student, allerdings aus österreich.
    auch hier fernabsatz, haustürgeschäft etc. aktuell.

    jedoch haben in dem fall nicht sie (mcfit) das vertragsverhältnis angebahnt (voraussetzung), sondern du bist hingegangen!
    das einzige was es hier im sinne des konsumentenschutzes noch geben würde, wäre das "nichteintreten maßgeblicher umstände", welche der unternehmer als warscheinlich dargetan hat. da es hier aber lediglich um deine subjektiven eindrücke geht und nicht er irgendwas nicht erfüllt hat, fällt das auch ins wasser.

    in österreich wäre das zum beispiel ein typischer fall von hingehen und betteln

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