Die Abbuchung kannst Du ja rückgängig machen und denen die EInzugsermächtigung entziehen.
Damit Du im Recht bist müsstest Du spätestens am 30. Juni 2008 gekündigt haben, um am 31. August 2008 raus zu kommen. Hast Du das gemacht?
Hast Du aber erst am 1. Juli oder später (also weniger als zwei Monate vor Vetragsende) gekündigt, dann läuft der Vertrag rechtmäßig bis zum 28. Februar 2009 (also ein weiteres halbes Jahr).
TP
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