http://www.bbszene.de/board/showthread.php?t=100858
Zitat aus dem dort angegebenen Link:
Laut dem Gesetzeswortlaut des § 309 Nr. 9 BGB (analog) wäre bei einem Fitness/Sportstudio-Vertrag maximal eine Laufzeit bis zu 2 Jahren mit einer Verlängerungsklausel um 1 Jahr mit anschließender Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Diese Maximallaufzeit ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung sehr umstritten. Die überwiegende Meinung geht dahin, dass Laufzeiten von 2 Jahren in Fitness/Sportstudioverträgen regelmäßig zu lang sind, da hierdurch eine einseitige Interessenwahrung zugunsten des Fitness/Sportstudio-Betreibers vorgenommen wird.
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