Zitat Zitat von Andyhb
also gilt deiner meinung nach auch ein vertragsabschluss per telefon
So ist es. Ggf. mit Widerrufsmöglichkeiten (in engem zeitlich begrenztem Rahmen), aber Vertragsschluss ist Vertragsschluss.


Zitat Zitat von Andyhb
soweit ich weiß sind nur vertragsabschlüsse mit unterschrift bindend
Unfug.


Zitat Zitat von Andyhb
denn sonst könnte jeder daher kommen und sagen er wäre der und der und möchte den vertrag verlängern
Sicherlich muss derjenige, der etwas für ihn günstiges behauptet das im Prozess beweisen, aber halt eben "erst im Prozess".