So ist es. Ggf. mit Widerrufsmöglichkeiten (in engem zeitlich begrenztem Rahmen), aber Vertragsschluss ist Vertragsschluss.Zitat von Andyhb
Unfug.Zitat von Andyhb
Sicherlich muss derjenige, der etwas für ihn günstiges behauptet das im Prozess beweisen, aber halt eben "erst im Prozess".Zitat von Andyhb
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