Es scheint tatsächlich so zu sein, dass sich der Gläubiger um die Anschrift kümmern muss. Wobei die Gemeinden hier bei mir in der Gegend anscheinend recht uneinig sind was die Gebühren betrifft. Bei einigen werden diese fällig und bei den meisten eben nicht, wahrscheinlich geht das nach Sympathie.

Dir bleibt also nur der Gang zu den Gemeinden oder direkt zu Gericht. Frag dort mal ob dein "Kunde" schon mal eine EV abgegeben hat. Wenn diese vom Datum her sich in dem Bereich des Abschlusses der Mitgliedschaft befindet, machst du Anzeige wegen Betrug. Hat den Vorteil dass erstmal jemand anders sich um die Auffindung kümmert. Das ist zwar nicht die feine englische aber dem Mitglied ist es ja schließlich auch egal ob und wie du dein Geld bekommst oder nicht.