Zitat Zitat von woellij
Musst du dir schon deinen bisherigen Vertrag durchlesen was da drin steht.
Der Vertrag selbst ist äußerst dürftig, mehr Informationen zu diesem Thema gibt es im Vertrag selbst nicht!
Es gibt noch 3 andere Punkte, die aber ausschließlich die Zahlungsweise, die Pflichten des Kunden und die Haftung betreffen, sind aber überall nur ein paar Sätze und in diesem Fall nicht relevant.
Sonstige AGB welche nicht im Vertrag selbst stehen habe ich noch nicht finden können, im Vertrag fehlt aber auch der Satz: "hiermit akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der sonst in beinahe jedem Vertrag zu finden ist, daher vermute ich mehr als im Vertrag selbst niedergeschrieben gibt es nicht.

Zitat Zitat von woellij
Solltest du Österreicher sein kann ich dir gar nicht helfen tut mir leid.
Ja, das bin ich...

Zitat Zitat von woellij
Sollte das im Vertrag geregelt sein sind unangekündigte Verlängerungen gesetzlich erlaubt.
Vorhin mit einem befreundeten Juristen telefoniert, er hat mir folgendes geschickt:

Verlängerungsklausel (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG):
[...]
Eine Verlängerung durch Stillschweigen kann jedoch nur dann eintreten, wenn im
Vertragsformblatt/AGB die Verlängerung, und zusätzlich eine Hinweispflicht des Unternehmens vereinbart wurde. Der Hinweis hat zu enthalten, dass vor dem nahenden Eintritt der Verlängerung das Unternehmen auf die Bedeutung des Schweigens nochmals hinweisen wird, wobei der Hinweis zeitlich so vorzunehmen ist, dass zur Abgabe einer Erklärung ausreichend Zeit bleibt.
Sich darüber hinwegzusetzen wäre ein klarer Fall von Sittenwidrigkeit § 879 Abs 3 meinte er. (Bezieht sich natürlich auf das österreichische Recht)

Morgen werde ich aber mehr wissen...