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Sportrevue Leser
 Zitat von Pathologist
Achwas, Herr Megaschlau. Und wieso, das würde ein Richter sich sicherlich fragen, wissen x Leute von dem Telefonat bzw. haben es direkt mitgehört? Macht irgendwie wenig Sinn, Klugsheizzer 
ja und? wenn man das dann glaubhaft belegen kann, fertig. das hat dann nichts mit megaschlau zu tun. beispiel könnte sein: sie hat geburtstag gefeiert, er rief an, sie stellte das teil auf lautsprecher. punkt fertig
aber dafür bist du zu einfach gestrickt.
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to hell with god
Ja, oder sie hat gerade eine Tupper-Party veranstaltet.
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 Zitat von Pathologist
Ja, oder sie hat gerade eine Tupper-Party veranstaltet. 
Also JETZT, glaub ich der Paddo hat Recht.
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Sportbild Leser/in
nur mal so nebenbei :
gesetzt den fall sie hat das gespräch tatsächlich aufgezeichnet ist das vor gericht kein zulässiger beweis.
unter umständen könntest du sie dann sogar anzeigen, da sie dich vorher um erlaubnis dafür hätte bitten müssen !
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to hell with god
Er sagt doch, dass er nichts dergleichen gesagt hat. Wie sollte sie also etwas, das nicht stattgefunden hat, aufgezeichnet haben?
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gegenanzeige wegen verleumdung
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Fiese Fratze
ruf sie an und sag ihr, wenn sie die anzeige nicht zurücknimmt, bringst du sie um.
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to hell with god
 Zitat von hengst82
ps :ich würde ihr das telefon in den ***** schieben !
Und wenn ihr das gefällt?
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