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  1. #1
    Flex Leser Avatar von Devil24
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    Nochmal § 20 für ganz Dumme, wie mich

    Im Rahmen des Präventionsparagraphen20 wollte ich in meinem Gym jetzt auch Kurse anbieten, die wohl zum Teil von den KK bezuschusst werden, wie ich das verstanden habe - was ich noch nicht verstanden habe - und auch bisher nicht von den KK als für mich verständliche Aussage zur Antwort erhalten habe, sind folgende Fragen - wäre nett, wenn die mir jemand beantworten könnte:

    1. Welche Qualifikation muss ich als Kursanbieter zwingend haben (auch von KK zu KK differierende Aussagen helfen mir weiter)
    2. Rechne ich als Gymeigentümer direkt mit den Kassen ab, oder macht das der "Patient"?
    3. Wie müssen die Kurse betitelt sein? (ich denke mal, es reicht nicht, wenn man es einfach nur "Rückenschule" nennt?!
    4. Wie muss das Konzept aussehen (muss man jede Übung einzeln auflisten, oder "reicht" es, wenn man bspw schreibt "Mobilisierung LWS" oder "Dehnungs- und Kontraktionsübungen Rückenstrecker"...
    5. Wieviel zahlen die Kassen?
    6. Kann man das im "normalen" Vertrag integrieren, oder muss es ein in sich geschlossener Kurs sein?

    Das wäre erst mal das, was mir sofort einfällt - aber über jede Anmerkung von Eurer Seite, die ich noch nicht angesprochen habe, wäre ich auch dankbar!

    Gruß Devil

  2. #2
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    Die dummen sind hier erstmal die gesetzlichen KK, die sich den Unmut aller zugezogen haben.

    Unter folgender Adresse http://www.mds-ev.de/media/pdf/Leitf...008_150908.pdf findest Du alles, was Du als Studiobetreiber wissen musst, vor allem die Seiten 18ff. sind interessant.

    Der Vorteil für uns als Studiobetreiber liegt darin, dass die Mitglieder nur in den "Genuss" der KK-Zahlung kommen, wenn sie eine von uns gestellte Rechnung bezahlen. Diese Rechnung muss nachweislich bezahlt werden und darf nicht mit dem Beitrag verrechnet werden!!! Also, wer es clever anstellt kann hier noch ein paar Euronen Mehrumsatz machen.

  3. #3
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    1. Welche Qualifikation muss ich als Kursanbieter zwingend haben (auch von KK zu KK differierende Aussagen helfen mir weiter)

    Für Wirbelsäulengym. Sportlehrer (oder Dipl. Fitnessökon. aber da bitte nicht festnageln weiß ich nicht ganz 100%)ig. Für Rückenschule Sportlehrer mit Zusatzqualifikation oder Arzt

    2. Rechne ich als Gymeigentümer direkt mit den Kassen ab, oder macht das der "Patient"?

    Du kassierst von den Teilnehmern, stellst denen eine Quitung aus und Teilnahmebestätigung aus und die holen sich damit 80 % davon wieder von der Kasse zurück.

    3. Wie müssen die Kurse betitelt sein? (ich denke mal, es reicht nicht, wenn man es einfach nur "Rückenschule" nennt?!

    Wirbelsäulengymnastik oder Rückenschule je nach dem was du machen kannst/möchtest.

    4. Wie muss das Konzept aussehen (muss man jede Übung einzeln auflisten, oder "reicht" es, wenn man bspw schreibt "Mobilisierung LWS" oder "Dehnungs- und Kontraktionsübungen Rückenstrecker"...

    Das Konzept sollte so aussehen, dass jede Kurseinheit mit Inhalt aufgelistet werden sollte.

    5. Wieviel zahlen die Kassen?

    An dich? nix. Aber man kann so als Anhaltspunkt grob 69,- bis 95,- (Dorf weniger, Großstadt mehr und Konkurenz hast ja auch noch VHS, KK-Intern, Studios etc.) pro Teilnehmer nehmen. Die dann wiederrum von den Kassen (siehe oben) 80 % zurück bekommen.

    6. Kann man das im "normalen" Vertrag integrieren, oder muss es ein in sich geschlossener Kurs sein?

    Kein Vertrag, manche KK reagieren da gleich irgendwie alergisch. Muss ein in sich geschlossener Kurs mit 8 bis 10 Einheiten sein. Was man natürlich machen kann/sollte den Teilnehmern nachher eine Mitgliedschaft empfehlen um weiter Fortschritte zu erziehlen übliches Verkaufschema halt. Versprich dir aber nicht zu viel davon, den die Mitgliedschaft wird nicht bezuschusst von den KK was die ganzen KK-Schnorrer wieder aussortiert.

    Vielleicht kennst du jemanden von einer KK etwas näher, wenn nicht wirds aber Zeit. Es reicht wenn eine Krankenkasse deine Kurse genehmigt, die anderen ziehen dann meist ohne große weitere Prüfung nach.

  4. #4
    Flex Leser Avatar von Mr.Sonnenstrand
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    Ich glaube das Dein früherer "Body-Attack-Kollege" Thilo aus Gelsenkirchen hier Auskunft erteilen könnte. Er arbeitet wohl schon länger mit Krankenkassen zusammen (siehe auch akt. Interview mit Ben auf der Startseite).

  5. #5
    Flex Leser Avatar von Devil24
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    Danke schonmal an alle bisher!

    Noch ne klitzekleine "Zusatzfrage" bezüglich der Qualifikation Gymseits:

    Eine Trainer A-Lizenz reicht nicht?!

    Gruß Devil

  6. #6
    Discopumper/in
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    als Trainer mit ner Ausbildung von BSA, Inline usw. bist du bei den KK voll angesch.
    Ein Trainer vom Sportverband o. Verein wird von den KK anerkannt, wenn er eine Zusatzausbildung für Rücken o. Prävention hat. Ein A-Lizenz-Trainer von BSA dagegen kann so viele Ausbildungen haben wie er will und wird nicht annerkannt.
    Ich hab nen Trainer im Studio der beim Sportverin seine Ausbildung gemacht hat und dort Kurse gibt die die KK bezahlen, der gleiche Trainer macht den gleichen Kurs bei mir im Studio und wird nicht von den KK annerkant. Begründung ist, das ich kein Sportverein bin mit dem Siegel Sport pro Gesundheit.

    Hab jetzt eine große KK gefunden die den Kurs bei mir bezahlt und gib jedem Teilnehmer eine Bestätigung der Teilnahme am Kurs plus die Anerkennung von der KK die den Kurs bereits bezahlt.
    Die meisten KK prüfen dann gar nicht mehr selbst den Kurs, wenn er schon von ner anderen KK genehmigt wurde.

  7. #7
    Flex Leser Avatar von Devil24
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    Hab gerade mit dem Landessportbund Hessen - und da mit Frau Friedrich telefoniert, weil der LSB eine Ausbildung anbietet, nach deren Beendigung man eben einen Rückenschulungskurs mit Anerkennung durch die KK abhalten kann.Ich konnte das gar nicht glauben, was die mir erzählt hat - also:

    Man kann - wenn man Mitglied in einem Verein ist, diese Ausbildung bei denen machen - anerkannt von der KK wird dieser Kurs dann aber nur, wenn man ihn im Verein abhält - im Gym wird es abgelehnt!

    Wir sollen uns doch um die "Pumper" kümmern und die Gesundheit den Vereinen überlassen

    Ich glaubs net!

    Prävention und Vorsorge - wo ist der Unterschied ob Verein oder Gym?

    Wenn ich die Kohle und die Zeit hätte, würde ich die KK zur Gleichsetzung verklagen!

  8. #8
    Eisenbeißer/in
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    Ich für mich finde das sowieso blöd, entweder bin ich ein Fitnessstudio oder eine Rehaeinrichtung.
    Das heutzutage jeder denkt er muss alles anbieten und überall abgreifen find ich besch..., sorry.

    "Schuster bleib bei deinen Leisten" sag ich da nur.

  9. #9
    75-kg-Experte/in Avatar von meteora
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    Unsere "Leisten" sind nunmal die Muskeln im Körper - oder nicht?!
    ...und jetzt rate doch mal, mit was sich eine Rückenschule befasst, was dort trainiert wird?!

    achja - Migger hier!

  10. #10
    Eisenbeißer/in
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    Hi migger,

    versteh dich ja grundsätzlich, aber Reha und Prävention sind meiner Meinung nach nicht die originären Aufgaben eines Fitnessstudios, dafür gibts Physios und weiss der Teufel alles.
    Du würdest es ja auch nicht toll finden wenn Krankengymnasten und Kliniken unter dem Gesundheitsaspekt offenes Fitnessangebot anbieten würden.
    Machen ja manche KGs schon und find ich auch blöd.

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