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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportstudent/in
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    1.466
    Zitat Zitat von keamo
    Was sagt den der Zoll selbst dazu?? Die müssen das doch irgenwie Begründen?!
    Ich denke mal die Begründung wird sein das es sich um ein Arzneimittel handelt.
    Und da gilt: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...uhr/index.html

    Gruss
    Bunny

  2. #2
    Discopumper/in
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    Beiträge
    101
    Aber das mit dem Arzneimittel ist doch eigentlich haltlos... Jeder BB Shop verkauft es doch, wenn es ein Arzneimittel wäre, dürften die es doch gar nicht.
    Man ey, was einem dieser *******staat nicht alles vorschreibt, ist echt zum Kotzen.

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