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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Flex Leser Avatar von Mr.Sonnenstrand
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    4.698
    müßte doch der abgeschlossene Vertrag regeln, in welcher Form gekündigt werden kann, sowie "wann".....

  2. #2
    Sportbild Leser/in
    Registriert seit
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    78
    Die Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.
    Eine Willenserklärung kann nach deutschen Gesetzt entweder durch schriftform, mündlich oder konkludentes Handeln erklärt werden. Somit ist die Kündigung am Telefon rechtswirksam.

    Bei Rechtsstreitigkeiten lässt sich aber so ein Telefongespräch schlecht nachweisen, da keine Dokumente vorlegen die dieses Beweisen. Meist wird dann für den Angeklagten also dem Studioinhaber recht gesprochen.

    Recht und Rechtssprechunng sind zwei unterschiedliche Dinge.

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