Warst du mal ein Mandant von mir oder woher weißt du was mein Spezialgebiet ist?Zitat von Frame77
Nach §46 Abs.2 S.4 WPflG ist es jedem Wehrpflichtigen gestattet den Wehrdienst zu verweigern, sofern er persönliche Bedenken gegenüber dem Wehrdienst vorbringen kann. Da ich bekennender Katholik bin, konnte ich den Wehrdienst nicht mit meinem Gewissen vereinbaren und durfte meine Arbeit in einem Behindertenheim antreten.
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