Zitat Zitat von Mr.Sonnenstrand
Da hast du sicher nicht ganz unrecht. Eine Androhung könnte evtl. womöglich schon den Bereich der Nötigung tangieren. Wobei dazu schon wiederum viel Phantsie gehört. Aber schriftlich, oder mündlich eine
entsprechende Stellungnahme zu einer solchen Verhaltensweise zu fordern ist mit Sicherheit nicht verkehrt. Wenn man dann bemerkt, dass
man nicht ernst genommen wird, oder einfach "kalt abserviert" wird, bleibt halt immer noch das letzte Mittel, "Strafantrag wegen Beleidigung".
Der Straftatbestand ist objektiv mit einer solchen Aussage erfüllt. Wenn diese Aussage dann auch noch hörbar in Gegenwart von Anderen
Kunden geäussert wurde, wird ein Staatsanwalt wahrscheinlich auch ein
öffentl. Interesse an einer Strafverfolgung bejahen.
Eben. Abgesehen davon ist die Privatklage in jedem Fall möglich.