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Discopumper/in
 Zitat von Devil24
Der Rahmen der körperlichen Unversehrtheit wird nicht gesprengt - es reicht ein Urintest
Aber ja. Im Gegensatz zur Blutuntersuchung kann eine Urinprobe nicht gegen den Willen des Beschuldigten erzwungen werden. (Keiner Ausflug: Drogen etc. sind im Urin wesentlich besser nachweisbar, als im Blut. Daher geben nur Vollhonks bei der Polizei freiwillig eine Urinprobe ab )
Dein zuständiger Truppenarzt kann einen solchen Test nicht gegen Deinen Willen durchführen. In der Regel läuft das ganze so ab: (Hier am beispiel eines BTM-Vergehens)
Es ist finanziell nicht machbar, jeden Rekruten auf Drogen zu testen. Daher wird bei der Einstellungsuntersuchung (je nach Motivation des SA) gefragt, ob der zu Untersuchende mit einem Drogentest einverstanden ist. Wird diese Frage bejaht, dann ist der Test uninteressant. Verdächtig machen sich die, die bei dieser Frage rumdrucksen oder den Test ablehnen. Bei denen wird dann gebohrt um sie zu einer Zustimmung zu bewegen. Ist der Test dann positiv, oder lehnt der Rekrut beharrlich ab, so darf das Ergebnis dennoch dem Disziplinarvorgesetzten nicht mitgeteilt werden, da ja die ärztliche Schweigepflicht gilt. Der Rekrut bekommt eben nur eine Bescheinigung, dass er kein KFZ-führen und keine Waffe bedienen darf. Was das heißt, kann sich dann jeder ausmalen.
Wenn Du allerdings in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig bist oder sein willst, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du wegen der Lüge Deinem Arbeitgeber gegenüber ein Problem bekommst. Auf die Frage nach dem Doping hätte ich eher auf den Drang nach besseren körperlichen Leistungen innerhalb der BW verwiesen. Damit hättest Du den Konsum zugegeben, aber niemand hätte Dir einen Strick daraus gedreht. "Pflicht zur körperlichen Gesunderhaltung" ist doch ein Witz, wenn am Wochenende alle saufen gehen bis zum Verlust der Muttersprache.
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