Ergebnis 1 bis 10 von 45

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Discopumper/in Avatar von Janine87
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    Zitat Zitat von alliZ
    Was macht man mit den Rauchern und Säufern bzgl. körperlicher Unversehrtheit
    Bin mir jedoch sicher das man in der BW den Arzt aufgrund einer Vorschrift von der Schweigepflicht enbinden kann, denn beim Bund ticken die Uhren noch anders! Das wird dem Chef mitgeteilt aber 1000%!
    Logisch kann man den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Man MUSS aber eben nicht. Der Chef bekommt das Ergebnis eines Drogentests nicht mitgeteilt - höchstens in Form von Fehlerziffern, die aussagen, was der Soldat alles aus gesundheitlichen Gründen nicht darf. Wenn er dann nicht mehr schießen und fahren darf, dann kann sich der Disziplinarvorgesetzte ausmalen, warum - er bekommt das Ergebnis aber nicht direkt vom Arzt mitgeteilt. Wahrscheinlich wird der Soldat dann bei seinem Chef antanzen müssen und es wird versucht, Druck auf ihn aufzubauen, damit er den Konsum zugibt. Tut er dies aber nicht, bleibt es bei den Fehlerziffern und der Drogenkonsum wird nicht offiziell.

  2. #2
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    Gehen wir mal weg vom Drogenkonsum! Thema waren Roids! Ich bin mir sicher eine Vorschrift der BW kann die SWchweigepflicht des Arztes aushebeln, somit wird mit Sicherheit auch der dizi.Vorgesetzte informiert!

  3. #3
    Discopumper/in Avatar von Janine87
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    Zitat Zitat von alliZ
    Gehen wir mal weg vom Drogenkonsum! Thema waren Roids! Ich bin mir sicher eine Vorschrift der BW kann die SWchweigepflicht des Arztes aushebeln, somit wird mit Sicherheit auch der dizi.Vorgesetzte informiert!
    Dann bleib´ bei Deiner Meinung. Meine bessere Hälfte ist Oberstabsarzt und sagt etwas anderes, aber Du wirst schon Recht haben.

  4. #4
    Flex Leser Avatar von Devil24
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    Der Fredersteller hat gefragt, wie ein Dopingtest abläuft - im Rahmen der körperlichen Unversehrtheit gibt es zum Beispiel bei den OS oder bei WM keinen!!! Bluttest!

    Was für Reglen bei diesem Faschingsverein bestehen weiss ich nicht und darauf habe ich auch nicht geantwortet!

    Was beim Bund mit Rauchern und Alkoholikern passiert?

    Die werden Ausbilder

  5. #5
    Discopumper/in Avatar von Janine87
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    Der Threadersteller hat nach der Nachweisbarkeit von Dopingpräparaten und die Folgen bei der BW gefragt. Die korrekte Antwort auf diese Frage ist, dass selbst wenn der Truppenarzt auf diese Präparate testet, das Ergebnis der Untersuchung nicht an den Disziplinarvorgesetzten weitergegeben werden darf, wenn der Soldat dem nicht zustimmt.

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Hallo Janine und all die anderen...


    Danke für die Antworten.


    Der M A D möchte das ich unterschreibe um den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.


    Momentaner Stand ich werde nicht unterschreiben, jetzt die Frage. Kann man mich zwingen weil ein Verdacht besteht?

    Ich denke wenn man bei einem Soldaten Drogen finden würde könnte man ihm aufgrund dringendem Verdachts auf eine Straftat zwingen...


    aber Doping nehmen ist keine Straftat...

    daher, was erwartet mich?

    Ich denke es könnte sein das man um die Sicherheit irgendwann zuzuerkennen bald sagen wird...nur wenn sie sich testen lassen bekommen sie sicherheit aber bis das saoweit ist wird noch viel zeit vergehen...

    was ich nicht möchte ist folgende situation:

    ich unterschreibe nicht, sage nein, und die sagen dann ok dann wird man es ihnen befehlen aufgrund der und der grundlage...

    ich danke euch sehr...


    ich nehme nichts jedoch wird von einem früheren Wettkampf ganz sicher ein rest da sein, dieser ist aber nicht Jahre her...sondern vor kurzer zeit gewesen...seitdem nichts mehr und auch nie wieder denke ich...sportartwechsel.....

    liebe grüße

  7. #7
    Discopumper/in Avatar von Janine87
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    Sie können Dich nicht zwingen, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Sie können lediglich sagen, dass sie Dich unter den Umständen nicht verlängern / weiter beschäftigen. Ob sie damit aber durchkommen, dürfte mal bezweifelt werden. Es gibt irgendwie einen juristischen Grundsatz der aussagt, dass Dir kein Nachteil entstehen darf, wenn Du auf ein Dir gegebenes Recht bestehst. Der Arzt wird lediglich eine Fehlerziffer vergeben und ich glaube nicht, dass diese aussagen wird, dass bei Dir irgendwelche Einschränkungen vorliegen.

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