Zitat Zitat von Janine87
Um eine SCHWERWIEGENDE (Mord, Vergewaltigung, etc) Straftat zu VERHINDERN, KANN der Arzt auf seine Schweigepflicht verzichten. Mehr nicht. Er darf auf bei der Behandlung eines besoffenen Unfallverursachers die Polizei nicht auf Alkoholgeruch hinweisen. Und er muss schon mal gar nicht.
Sicher mit Schwerwiegend?? Also mir hat mal ein OFA gesagt BEI STRAFTATEN!Aber gut..............

Um so verblüffender das die Cheffs immer über alles so gut informiert sind!