Völlig korrekt, Stichwort 'Behandlungsvertrag'. Denn der ist nicht einseitig, auch der Arzt kann jemanden rausschmeissen-er muss sich nur zuvor selber versichert haben, dass nichts akut lebensbedrohliches oder direkt zu Dauerschäden Führendes vorliegt.
Gruss
kockie
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