Davon abgesehen hat die Anzeige nicht die geringsten Aussichten auf Erfolg, da nur in lebensbedrohlichen Notfällen ein Arzt in seiner Garantenstellung oder jede andere Person zur Hilfe verpflichtet ist. Die Anzeige taugt nicht.
Ich denk die Garantenstellung könnte man hinkriegen.



Wenn der Arzt auch nur ein bisschen juristisch bewandert ist, wird er einen großen Lachanfall bekommen. Der Arzt ist nicht kausal für diese Beschwerden und damit auch nicht objektiv zurechenbar. Es war kein Notfall, er muß diesen Patienten nicht behandeln. Demnach wird diese Klage nichtmal angenommen.
Der Arzt ist nicht kausal für die ursprünglichen Beschwerden sondern würde dann eventuell kausal für die VERSCHLECHTERUNG des Gesundheitszustandes.



Einzig in Frage kommen Behandlungsfehler, aber das Unterlassen einer nicht notfallmäßig notwendigen Operation ist weder eine Straftat noch zivilrechtlich schadenersatzfähig
s.o. (Verschlechterung durch Unterlassen)

Völlig korrekt, Stichwort 'Behandlungsvertrag'.
Den brauchst du nicht falls du übers Deliktsrecht rankommst. Nachteil dann Garantenstellung notwendig (auch hier s.o.) und keine Verschuldensvermutung.

Soweit dazu. Ob der Vortrag sinnvoll ist, falls man von dem Mann wirklich noch operiert werden will ist die andere Frage.

Gruß, Jackson

P.S. Für kleine Ungenauigkeiten bitte ich um Entschuldigung, hab gerad Klausuren korrigiert und muss nun dringend ins Bett