...und dann fragte der Richter: "Gab es NUR diesen einen Arzt auf der Welt"?.....Zitat von Jackson Duper
Letztendlich läuft es auf einen Behandlungs- und Beratungsfehler hinaus, nicht auf Körperverletzung (steigern des pathologischen Zustands) durch Unterlassen! Nix StGB, nur BGB Deliktsrecht = KEINE ANZEIGE.
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