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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Discopumper/in
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    Du hast den Vertrag aber mit der Telekom AG und nicht mit deren Vorstand das ist was anderes. Das ist eine Gesellschaft, einzelne Gesellschafter können wechseln oder der Vorstand abgewählt werden, die Firma bleib jedoch bestehen.

    Bei Studios handelt es sich meist um Einzelfirmen also hast du einen Vertrag mit Hans Muster Inh. Frauenfitness XXSlim, nicht mit Frauenfitness sondern mit Hans Muster. Meldet der seine Firma ab ist sie erloschen und beendet, der neue Besitzer macht dann eine neue Firma auf. Ob dann in den alten Räumen mit den alten Geräten spielt keine Rolle.
    So schließt der Alte seine Firma, besonders vor dem Finanzamt, ab denn die wollen natürlich wissen was mit dem Inventar geschehen ist und ob man dafür noch was bekommen hat. Der neue möchte natürlich den Kaufvertrag für das Inventar steuerlich zu seinen Gunsten geltend machen. Wär das nichts so müsste ja der Neue die Verantwortung des Alten vor Banken, Finanzamt, usw. übernehmen. Macht natürlich keine Sau, wär auch richtig dumm.
    Da der Alte natürlich seine Firma beendet, enden auch die Verträge da personenbezogen ist doch logisch oder?

    Bei einer GmbH weiß ichs jetzt nicht genau, müssten aber die Verträge bestehen bleiben wenn der Geschäftsführer wechselt.

  2. #2
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    Zum Teil ist das logisch, da stimme ich Dir zu.

    Aber mal zur Praxis:

    Warum sollten die Mitglieder auf den Gedanken kommen, zu kündigen? Wenn ihnen das Studio gefällt und sie nicht zum direkten Freundeskreis des Vorbesitzers gehören, werden sie bleiben. Nur weil der Besitzer wechselt, kündigt doch keiner. Im Gegenteil, einige werden sich "frischen Wind" erhoffen und wenn man ihnen ein paar Neuigkeiten präsentiert, sind sie zufrieden.

    Und die Karteileichen würde ich gar nicht anschreiben oder informieren, lieber keine schlafenden Hunde wecken.

  3. #3
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    @Na Maste,

    du liegst beim Einzelinhaber völlig verkehrt.

    Verträge, die ein Studio mit einem Inhaber hat, sind juristisch genau soviel Wert wie mit einer GmbH.
    Das Studio xx wird vertreten durch den Einzelinhaber, Studio GmbH zz wird verteten durch seinen Geschäftsfürer.

    Die Verträge bleiben alle bestehen. Ein Wechsel des Eigentümers ist für keine der Seiten ein Kündigungsgrund.

    Das Studio eines Einzelinhabers ist ein Unternehmen mit eigener "Rechtspersönlichkeit". Somit eine juristische Person.

  4. #4
    Discopumper/in
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    Da hast du Recht und ich lag falsch:

    http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=14469

  5. #5
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    okay, viele Meinungen

    Aber vielen Dank..

    Klar macht man sich da eher Gedanken drüber. Ich arbeite jetzt seit 2 Jahren dort als Studioleitung und es ist ganz kurzfristig dazu gekommen, dass ich es jetzt übernehmen- nichts mit viel Gedankenspielraum

  6. #6
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    @Maste,

    bitte gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten!

    Wer zahlt die unbezahlten Rechnungen, wenn der vorige Inhaber weg ist?

    Die ganze Sache muss schuldenfrei übergeben werden, Schulden des Finanzamtes (Merwertsteuer, etc) oder Sozialabgaben ebenso.

    Ruckzug bist du am Ende und hast noch gar nicht angefangen!

    Zack zum Anwalt bevor du unterschreibst!

  7. #7
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    @Maste,

    google: inhaber wechsel

    http://www.abel-kollegen.de/veroeff/handelsrecht.ppt

    Die Folie ab Seite 48 ist für dich von Bedeutung, bitte gut durchlesen. Spart somit dein Geld!

    ....Schließt der Geschäftsinhaber unter seiner Firma ein Rechtsgeschäft ab, so ist nicht die „Firma“ Geschäftspartner, da sie nicht rechtsfähig ist und daher nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Vielmehr wird der jeweilige Inhaber persönlich berechtigt und verpflichtet. Wechselt der Inhaber später (z.B. durch Veräußerung des Unternehmens), so kommt eine rechtsgeschäftliche Haftung des Erwerbers für Altschulden zunächst nicht in Betracht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt..

    Vorgehen:
    1) Anwalt
    2) Schriftlicher Vertrag durch Anwalt!
    3) Geld Zug um Zug
    4) Zeugen bei Übergabe des Geldes/der Sache


    Weitere Links:

    http://www.dr-schober.de/aktuelles/a...erwechsel.html


    Hier auf Seite 3, linke Spalte:
    http://www2.jura.uni-halle.de/downlo...1/handel07.pdf


    IHK:
    http://www.essen.ihk24.de/produktmar...kblatt_70a.pdf


    Hast du überhaupt kaufmännische Grundkenntnisse?
    Wenn nicht, müssen diese Lücken auch schnellstens gefüllt werden.

    Gehe zu deiner IHK, die kann dir auch bei der Übenahme als auch bei Weiterbildungen helfen.


    Gruß

    Alex

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