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  1. #11
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    @Maste,

    bitte gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten!

    Wer zahlt die unbezahlten Rechnungen, wenn der vorige Inhaber weg ist?

    Die ganze Sache muss schuldenfrei übergeben werden, Schulden des Finanzamtes (Merwertsteuer, etc) oder Sozialabgaben ebenso.

    Ruckzug bist du am Ende und hast noch gar nicht angefangen!

    Zack zum Anwalt bevor du unterschreibst!

  2. #12
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    @Maste,

    google: inhaber wechsel

    http://www.abel-kollegen.de/veroeff/handelsrecht.ppt

    Die Folie ab Seite 48 ist für dich von Bedeutung, bitte gut durchlesen. Spart somit dein Geld!

    ....Schließt der Geschäftsinhaber unter seiner Firma ein Rechtsgeschäft ab, so ist nicht die „Firma“ Geschäftspartner, da sie nicht rechtsfähig ist und daher nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Vielmehr wird der jeweilige Inhaber persönlich berechtigt und verpflichtet. Wechselt der Inhaber später (z.B. durch Veräußerung des Unternehmens), so kommt eine rechtsgeschäftliche Haftung des Erwerbers für Altschulden zunächst nicht in Betracht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt..

    Vorgehen:
    1) Anwalt
    2) Schriftlicher Vertrag durch Anwalt!
    3) Geld Zug um Zug
    4) Zeugen bei Übergabe des Geldes/der Sache


    Weitere Links:

    http://www.dr-schober.de/aktuelles/a...erwechsel.html


    Hier auf Seite 3, linke Spalte:
    http://www2.jura.uni-halle.de/downlo...1/handel07.pdf


    IHK:
    http://www.essen.ihk24.de/produktmar...kblatt_70a.pdf


    Hast du überhaupt kaufmännische Grundkenntnisse?
    Wenn nicht, müssen diese Lücken auch schnellstens gefüllt werden.

    Gehe zu deiner IHK, die kann dir auch bei der Übenahme als auch bei Weiterbildungen helfen.


    Gruß

    Alex

  3. #13
    Discopumper/in
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    Ähm ihr meint maxxi oder? Ich möchte nix mehr aufmachen.

  4. #14
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    Sorry, ich meine maxxi!

  5. #15
    Discopumper/in
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    An deiner Stelle würd ich nur für die Mitglieder zahlen, die bei dir als neuen Betreiber einen neuen Vertrag unterschreiben.

    Meines wissens haben Mitglieder das Recht zur auserordentlichen Kündigung sogar bei einer Umfirmierung z.B. von Einzelfirma auf GbR.

    Würd mal beim Rechtsanwalt Geisler nachfragen (ist wohl der bekanteste in unserer Branche) www.rae-geisler-franke.de
    Ne telefonische Auskunft wird auch nicht teuer sein.

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