das stimmt nicht mehr ganz. Die Bestimmung
in den AGB bzw. der Hausordnung wurde von mehreren 2. Instanzen als unwirksam verworfen, ua mit der Begründung
http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/8263
Angegriffen können also sowohl AGB als auch Hausordnung werden. Mit Hilfe des AGG könnte ich es mir am ehesten vorstellen, zumindest gegen die diskriminerend unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen vorzugehen.
Das AGG ist anwendbar auf "den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen", also mE auch auf Fitnesstudios, aber zb nicht auf geschlossene Vereine.
Es hat einfach nur meines Wissens noch niemand vor Gericht ausgefochten, so einen Rechtsstreit muß man sich ja auch leisten können und wollen. Ich bin selbst mal aus einem Studio geworfen worden, weil ich keine T-Shirts tragen wollte, aber hier in der großen Stadt habe ich genug Auswahl und andere Betreiber nehmen mein Geld gerne, auch ohne Ärmel. Aber wenn im Umkreis von 50km kein anderes Studio verfügbar ist, dann würde ich zumindest mal dem Eigentümer einen Brief mit Hinweis auf die gesetzliche Lage schreiben.
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