Da Du während der Grundwehrdienstzeit Deinen Wohnort praktisch zwar in die Kaserne des jeweiligen Standortes verlagerst, Dich jedoch nicht ummeldest, kommt nur eine Ruhezeit in Betracht. Diese muß Dir jedoch gewährt werden.
Solltest Du Offizier inklusive Studium werden, wirst Du Dich auch ummelden und dementsprechend wird der Vertrag einfach außerordentlich gekündigt ungeachtet der noch auszustehenden Vertragslaufzeit.