Ihre IP-Adresse wurde gespeichert.Zitat von GaggeisKinderfic.ker
Gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg ist bereits das Anklicken von Kinderpornografie strafbar. Sie sind hier, weil Sie enteder im Internet nach Kinderpornografie gesucht haben oder versuchten, direkt dementsprechendes Material aufzurufen.
Ich werde deshalb Ihre Daten an die Ermittlungsbehörden weiterleiten.
Falls Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie hier Widerspruch einlegen.
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Urteil: Kinderpornos anklicken ist strafbar
Bereits das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Ihre IP in den Logs reicht als Beweis. Dies ergibt sich aus der bestehenden Rechtslage und wurde nun erstmalig von einem Oberlandesgericht bestätigt. Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung des OLG Hamburg vom heutigen Montag.
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Soll das ein Witz sein?!?!?!?!![]()
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