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Eisenbeißer/in
nö, das kann dir keiner nachweisen, dass es im besitz war.
wenn sie allerdings was bei dir finden biste dran
du könntest auch bekifft im zug von NL nach D fahren, kommst in ne kontrolle und keiner kann dir was.
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 Zitat von chikiwiki
nö, das kann dir keiner nachweisen, dass es im besitz war.
wenn sie allerdings was bei dir finden biste dran
du könntest auch bekifft im zug von NL nach D fahren, kommst in ne kontrolle und keiner kann dir was.
ja das liegt vielleicht daran das du in den NL geraucht hast,da wo es ja legal ist.
aber wenn die dich in deutschland erwischen und du bist bekifft und sie finden nix kann ich mir ned vorstellen das da nichts kommt..
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Neuer Benutzer
der konsum ist in deutschland nicht strafbar..
halt nur der besitz...
du stößt nur dann gegen das gesetz wenn du halt aktiv am straßenverkehr teilnimmst und mit thc (oder anderen illegalen substanzen) erwischt wirst.
soweit ist zumindestens mein wissensstand..
mfg
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 Zitat von stiffmeister1987
der konsum ist in deutschland nicht strafbar..
halt nur der besitz...
du stößt nur dann gegen das gesetz wenn du halt aktiv am straßenverkehr teilnimmst und mit thc (oder anderen illegalen substanzen) erwischt wirst.
soweit ist zumindestens mein wissensstand..
mfg
Deutschland war schon immer das Land der Freaks und Unmissverständlichkeiten.
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Eisenbeißer/in
naja in holland isses auch nicht erlaubt, es wird da geduldet, da is noch komischer mit der gesetzeslage^^
aber wenn du bekifft oder voller ephe auf ner parkbank sitzt, nix dabeihast und sonst nicht auffällig bist, tut dir keiner was
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sorry, dass ich diesen alten thread noch mal raus krame. aber bin gerade darüber gestolpert und kann bei dem ganzen unsinn, der hier verzapft wird nicht anders.
zum thema ephedrin:
ephedrin fällt unter das amg und nicht btmg
es spricht kein gesetz oder verordnugn dagegen ephedrin zu konsumieren. ist in vielen medis wie zb wick medi nait drin. der btm-schnelltest spricht zwar positiv auf amphetamin an, aber bei der daraus resultierenden blutuntersuchung wird dann entwarnung gegeben.
und im straßenverkehr kannst du dopingsubstanzen (testo, oder sonst was) konsumiert haben, wie du willst. solange sie nicht unters btmg oder zum teil im amg aufgeführt fallen. diese substanzen sind aber abschließend im stvg aufgezählt.
amen
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