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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Gesperrt Avatar von Kraft-Akt
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    Also wenn einer se von 3 Rattensch.wanzbeissern gepfeffert bekommt und einer demjenigen hilft, dann sollte man doch davon ausgehen,daß der Versemmelte notfalls auch nen konstruktiven Ton dazu sagen könnte (...so als Opfer irgendwie...)

    Will sagen,FALLS es da zu irgendwelchem polizeilichen Gezeter kommen sollte,dann gäbe es ja eben immer noch den Geklatschten der ja um Hilfe gebeten haben könnte.
    Klar,man weiß natürlich nicht wie sich das besagte Videomaterial darstellt....

    Aber in den meisten Fällen steht bei so´nem Discogefurze Aussage gegen Aussage und könnte sogar eingestellt werden,wenn überhaupt.

    Alles wenn´s und aber´s natürlich die ohne genaue Kenntnisse selbstverständlich ohne Gewähr sind, wie die Lottozahlenangabe

  2. #2
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    ich würde mal sagen nothilfe.

    Nothilfe [Bearbeiten]

    Bei der Abwendung von Angriffen auf einen anderen spricht man von Nothilfe. Dabei ist zu beachten, dass eine Staatsnothilfe, also eine Nothilfe zu Gunsten der Interessen der Allgemeinheit, grundsätzlich unzulässig ist. Auch muss staatliche Nothilfe zu Gunsten eines Beteiligten (etwa Niederschlagen des Angreifers, damit er vom Opfer ablässt) zusätzlich den öffentlich-rechtlichen Anforderungen für ein polizeiliches oder ein ähnliches Eingreifen genügen (vgl. Eingriffsermächtigung).

    Die Nothilfe hat dieselben Rechtsfolgen wie die Notwehr.

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