Aufgepasst:Zitat von Gugy
So pauschal unmöglich zu sagen. Das wird, ob anwaltlich oder im Prozess, zerlegt bis ins kleinste Detail. Paar Beispiele:
Wer hat wo gestanden, in welcher Entfernung?
Wie viele von den 3 Personen haben tatsächlich geschlagen? (Bei Personen, die bei so etwas noch NICHT geschlagen haben, wird davon ausgegangen, das sie s auch weiterhin nicht tun werden)
War jemand in unmittelbarem Begriff wieder zuzuschlagen?
Waren Anzeichen erkennbar (Schritt nach vorne, Ausholbewegung?)
Wie stand es um die Verhältnismässigkeit? War ein Faustschlag ins Gesicht wirklich das einzig mögliche Mittel, um den Schlagenden von einem weiteren Schalg abzuhalten?
In diesem Fall wird deinem Kollegen auch seine körperliche Überlegenheit zum Nachteil ausgelegt: Dadurch wäre er theoretisch in der Lage gewesen, den Schläger wegzureissen/ zu stossen/ festzuhalten uswusf
Alles schon gehabt.
TriStar







Zitieren
) die Anklageschrift vorgelesen wird soll er einfach antworten:



Lesezeichen