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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportstudent/in Avatar von boete
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    Das kann doch nicht sein, das diese eine Kind, die Vormundschaft von dem Vater hat ohne das die anderen Kiddys zugestimmt haben. Die nimmt ihn derzeit laenge mal breite aus.

    Der spielt seit +20 Jahren Lotto, nun kommt die feine Dame her und sagt das dies Unsinn sei und nur verschwendetes Geld. Er hat niemand mehr, die Kinder streiten sich untereinander und anstatt etwas fuer dieses Mann, der 45 Jahre lang gearbeitet hat zu tun, sind sie sich gegenseitig jeden Cent neidisch.

    Der Knueller schlecht hin ist noch, das ein Kind einen Schuldschein mit +30T Euro hat vom Vater, dieser hat dieses Unterschrieben und vom Notar beglaubigt. Der Vater sagt heute jedoch das er von nichts mehr weiss. Der Vater hat ein Testament - Wohnrecht in seinem Haus auf Lebzeit, beim Tod wird das Haus verkauft und unter den Kids aufgeteilt. Nun bekommen alle ihr Erbe und der eine noch als Zusatz diese 30T...

    Man muss nicht raus in die Welt schauen um Charakterlose dinge zu sehen, die passieren hier ums Eck in der eigenen Familie

  2. #2
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    Zitat Zitat von boete

    Der Knueller schlecht hin ist noch, das ein Kind einen Schuldschein mit +30T Euro hat vom Vater, dieser hat dieses Unterschrieben und vom Notar beglaubigt. Der Vater sagt heute jedoch das er von nichts mehr weiss.
    Verträge die vor der Vormundschaft geschlossen wurden müssten doch eigentlich weiterhin gültig sein, zumal wenn es vom Notar beglaubigt wurde.

  3. #3
    Keine Arme - Keine Kekse Avatar von Doppelbock
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    Bankvollmacht ist doch was total anderes als Vormundschaft.


    Ich hab auch die Bankvollmacht über die Konten meiner Eltern, falls mal was passieren sollte. Aber das erklärt einen sicher nicht zum Vormund.

  4. #4
    Sportstudent/in Avatar von boete
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    Es geht mir auch nicht um diese Bankvollmacht, sondern lediglich um den Vormund.

    Der Schuldschein ist korrekt, die anderen waren bereits beim Anwalt mit einer Kopie.

  5. #5
    touch my monkey Avatar von Schabernack
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    Vormundschaft gibts nur für Minderjährige. Eine Betreuung braucht einen richterlichen Beschluss und der wird unter Berücksichtigung des GGs (Recht auf Selbstbestimmung) nicht ohne weiteres ausgestellt. Meine Mutter hat bspw. für meine demente Oma trotz triftigen Grundes (Hausverkauf) und ihres Einverständnis eine Absage bekommen...

    Was bezeckt das Kind denn mit der "Vormundschaft"?

  6. #6
    Keine Arme - Keine Kekse Avatar von Doppelbock
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    @ boete

    kann es sein, dass du Vormundschaft mit Entmündigung verwechselst?

  7. #7
    Sportstudent/in Avatar von boete
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    Zitat Zitat von Doppelbock
    @ boete

    kann es sein, dass du Vormundschaft mit Entmündigung verwechselst?
    Du laesst dich o. wirst Entmuendigt, dadurch erhaelst du o. waehlst deinen Vormund. Was sehe ich falsch?

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