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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von kezual
    Wenn der Ehepartner dass nicht einsieht handelt er aus purem Egoismus.
    kann sein...kann auch sein, dass der ehepartner lieber den stinkenden rest vom atem schmeckt als sein bessre hälfte tot zu sehen...soll menschen geben, die nachm tod eines nahestehenden total zerbrechen und im schlimmsten fall weitere menschen mit in strudel reißen.

  2. #2
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    nackt von außen betrachtet kann man das egoismus nennen. als betroffener sieht man das ganze etwas anders...mehrere jahrzehnte ehe.. prägen...

  3. #3
    Archon tes Poseos Avatar von TriStar
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    Zitat Zitat von peterstrumpf
    nackt von außen betrachtet kann man das egoismus nennen. als betroffener sieht man das ganze etwas anders...mehrere jahrzehnte ehe.. prägen...
    Das ist bestimmt richtig, aber es geht damit auch eine Verantwortung für den Patienten einher, der man sich stellen muss. Sorry, ich weiß das klingt furchtbar altklug.

    Bei der Oma meiner Frau, die mittlerweile verstorben ist, war es ähnlich. Demenz vom Feinsten, nichts mehr gewusst, niemanden mehr erkannt. Jedes Detail des eigenen Lebens gelöscht, als hätte es nie stattgefunden. Und dieser Zustand zog sich über Jahre. Meine Frau hat mal nach nem Besuch bei ihr erzählt, da sei für sie gar nicht mehr ihre Oma, nur noch irgendjemand Fremdes. Und wenn sie morgen sterben sollte, wäre es ihr fast egal. Ihre Oma sei eiggentlich schon seit 2 Jahren tot. Ich war da zwar kurz geschockt, aber ich konnte es halbwegs nachvollziehen.


    TriStar

  4. #4
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    So eine lange Leidenszeit und hinvegetieren trübt ja auch die Erinnerung. Am Schluß war es dann nur noch der Pflegefall mit Belastung, nicht mehr der geliebte Mensch.

  5. #5
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    Zitat Zitat von TriStar
    Das ist bestimmt richtig, aber es geht damit auch eine Verantwortung für den Patienten einher, der man sich stellen muss. Sorry, ich weiß das klingt furchtbar altklug.

    TriStar
    dafür muß man nicht "sorry" sagen. wie schon mehrfach gesagt. ich sehe das ebenfalls so. wenn es wirklich nur noch bei ein pflegefall in hoher stufe bleiben sollte. wieso dann leiden lassen?

    @hiro

    ich muß das etwas aufklären. der pflegefall ist erst jetzt in den letzten 13 monaten entstanden. vorher waren zwar schon viele einschränkungen da. jedoch kein pflegefall. sondern eben so sachen wie. schwindelanfälle bei blick nach oben oder bei dunkelheit. und gehen mit gehstock. aber alles andere ging normal weiter.

    so wie tristar es schon sagte. man weiß zwar wer da liegt. aber letztendlich sagt der gesunde neutrale menschenverstand. es wird zeit los zu lassen.

  6. #6
    Sportstudent/in Avatar von macmeier
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    Ich habe den Fred nur überflogen, aber ich habe mit der Patientenverfügung herumhampeln müssen, als mein Vater letztes Jahr gestorben ist:

    Eine Patientenverfügung macht nur noch dann Sinn, wenn derjenige seinen freien Willen noch artikulieren kann. Desweiteren gibt es noch die Pflegevollmacht. Beide sollten gemacht werden.

    Im Zweifelsfall sollte ein Arzt mit hinzu gezogen werden, der die freie Willensentscheidung und die geistige Zurechnungsfähigkeit des Patienten bezeugen kann und der dies auf der Verfügung mit unterschreibt.

    Der Ehepartner kann über lebensverlängernde Maßnahmen nicht entscheiden. In diesem Fall ist über ein Familiengericht ein Vormund zu bestellen. Der Partner kann dies sein, das Gericht muss dem aber nicht unbedingt nachkommen. Zudem dauert das immer elendig lange und ist deshalb nicht im Sinne des Patienten.

    Wenn zu Hause gepflegt wird und ein Ende absehbar ist, sollte man über ein Hospiz nachdenken. Auf jeden Fall sind hier aber im Notfall Palliativärzte erfragbar, die auf Sterbebegleitung spezialisiert sind.

    Wenn der Patient dann zu Hause ist und es auf den Tod zugeht ist es wichtig, nicht den ärztlichen Notdienst oder den Notarzt zu rufen, sondern den Pallitiativmediziner. Die beiden erstgenannten werden den Patienten ins Krankenhaus bringen. Es kann vorkommen, dass der Notarzt sich darauf zurückzieht, dass er nicht die Echtheit einer Patientenverfügung überprüfen kann und deshalb lieber auf Nummer Sicher geht.

    Der Palliativmediziner wird Schmerzmittel geben und den Übergang für den Patienten hoffentlich erleichtern.

    Die Situation ist schlimm... sehr schlimm für den Patienten und für alle Beteiligten. Ich wünsche dir viel Kraft.

    Gruß, Michael

  7. #7
    BB-Schwergewicht Avatar von BigPascal
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    Richtig, wenns zu spät ist kann man keine Verfügung mehr verfassen.
    Das muss bei voller geistiger Zurechnunsfähigkeit etc. geschehen.
    Also redet früh genug mit euren Eltern dadrüber, auch wenns sicher nettere Themen gibt.

    Am besten ist immer 90 Jahre gesund sein und dann eines Tages einfach nicht mehr Aufwachen...aber wer hat das Glück schon?
    Nicht umsonst verursacht ein Mensch im letzten Jahr seines Lebens 90% aller insgesamt anfallender Gesundheitskosten.

  8. #8
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    @ mac

    danke sehr informativ. die sache ist momentan die.

    patient. ist mittlerweile zuhause. mit 24 stunden pflegebetreuung. der zustand hat sich wie schon angenommen verschlechtert. sprich.

    es ist eine art wachkoma (reagiert nicht mehr.. ab und zu ein zwinkern beim reden..ob es eine art antwort ist.. keine ahnung..auf jedenfall total selten). so richtig wachkoma ist das nicht. sagen die pfleger. die solche fälle seit jahren kennen. (patient zeigt zuviel eigenbewegung)

    vllt wirds wieder. vllt auch nicht. die pflege läuft jetzt erst richtig warm. krankengymnast wurde verschrieben etc. etc.

    das mit dem familiengericht werde ich mal ansprechen. die option wurde vom anwalt nicht erwähnt . als es um eine verfügung ging und ihm die situation geschildert wurde.

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