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Sportstudent/in
Ich habe den Fred nur überflogen, aber ich habe mit der Patientenverfügung herumhampeln müssen, als mein Vater letztes Jahr gestorben ist:
Eine Patientenverfügung macht nur noch dann Sinn, wenn derjenige seinen freien Willen noch artikulieren kann. Desweiteren gibt es noch die Pflegevollmacht. Beide sollten gemacht werden.
Im Zweifelsfall sollte ein Arzt mit hinzu gezogen werden, der die freie Willensentscheidung und die geistige Zurechnungsfähigkeit des Patienten bezeugen kann und der dies auf der Verfügung mit unterschreibt.
Der Ehepartner kann über lebensverlängernde Maßnahmen nicht entscheiden. In diesem Fall ist über ein Familiengericht ein Vormund zu bestellen. Der Partner kann dies sein, das Gericht muss dem aber nicht unbedingt nachkommen. Zudem dauert das immer elendig lange und ist deshalb nicht im Sinne des Patienten.
Wenn zu Hause gepflegt wird und ein Ende absehbar ist, sollte man über ein Hospiz nachdenken. Auf jeden Fall sind hier aber im Notfall Palliativärzte erfragbar, die auf Sterbebegleitung spezialisiert sind.
Wenn der Patient dann zu Hause ist und es auf den Tod zugeht ist es wichtig, nicht den ärztlichen Notdienst oder den Notarzt zu rufen, sondern den Pallitiativmediziner. Die beiden erstgenannten werden den Patienten ins Krankenhaus bringen. Es kann vorkommen, dass der Notarzt sich darauf zurückzieht, dass er nicht die Echtheit einer Patientenverfügung überprüfen kann und deshalb lieber auf Nummer Sicher geht.
Der Palliativmediziner wird Schmerzmittel geben und den Übergang für den Patienten hoffentlich erleichtern.
Die Situation ist schlimm... sehr schlimm für den Patienten und für alle Beteiligten. Ich wünsche dir viel Kraft.
Gruß, Michael
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Von Myx im Forum Supplements
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Letzter Beitrag: 30.05.2009, 18:22
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