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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Men`s Health Abonnent Avatar von Benni
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    Um das Rechtlich mal ganz klar zu Stellen, der Ehepartner ist IMMER derjenige, der zu erst gefragt wird und jedes Gericht in Deutschland wird ihm die Vormundschaft zusprechen!

    Nur wenn man nachweisen kann, das auch der Ehepartner nicht mehr mündig ist, dann kann das einem Anderen zugesprochen werden!

    Dazu sind aber Gutachent etc. von Nöten, die beweisen, dass der Ehepartner z.B. Alterssenilität hat und die Situation nicht mehr voll erfassen kann.

    Ansonsten kann kein Familienmitglied einfach darüber entscheiden, ob jemand weiter Lebens erhaltende Maßnahmen bekommt oder nicht.

    Ob das Sinnig ist oder nicht, darüber kann man kontrovers streiten, hilft aber nichts.

  2. #2
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    also ik möchts bei mir och nich wenns mal soweit is dann lieber aus die maus.

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von macmeier
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    @Benni:

    es stimmt schon, in der Regel wird dem Partner die Vormundschaft zugesprochen. Das dauert aber alles und ist kein Automatismus ! Und laß den Partner mal unter der Last zusammenbrechen. Dann ist die Frage erst mal offen und das Gericht könnte sich anders entscheiden !

  4. #4
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    @mac@benni

    war auf jedenfall sehr informativ. werde es so weiter geben.

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