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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Gesperrt
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    gibt es was neues?

  2. #2
    60-kg-Experte/in
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    204
    @alex
    sei doch still
    nur wenn er nicht alles weiss und da bereit ist nachzufragen, heisst das nicht dass er dumm ist.
    wieviel geld er hat geht dich nen dreck an..

    unterm strich, er hat nen draum und hat für das gearbeitet.
    und soll sich den erfüllen

  3. #3
    Discopumper/in
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    173
    Meines wissens haben die Mitglieder bei Besitzerwechsel ein Sonderkündigungsrecht. Ich deswegen dem Besitzer vorschlagen das die Mitglieder einen neuen Vetrag bei dir machen müßen und du für jedes übernohmene Mitglied eine bestimmte Summe zahlst.

    Angenommen du verlangst 39,- im Monat von den Mitgliedern, dann sind das 468,- im Jahr, der Netto-Beitrag währe dann 393,- im Jahr.
    Das währen pro 100 Mitglieder 39.300,- das der Besitzer von dir bekommt.

    Dazu noch eine Ablöse für die Geräte und Einrichtungsgegenstände.

  4. #4
    Gesperrt
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    225
    bei so ner aktion kündigen viel mehr als wenn du es heimlich machst und die im zweifelsfall selbst kündigen müssen (falls sie ihre rechte wissen)

  5. #5
    75-kg-Experte/in
    Registriert seit
    08.04.2003
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    450
    dumm nur das diese aktion nicht heimlichzu machen ist, sondern die mitglieder entweder alle angeschrieben werden müssen oder es über einen gewissen zeitraum (ca.6 Wochen) im studio ausgehängt werden muss...

    gerade wegen dem sonderkündigungsrecht....!

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
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    17
    was steht denn in den mitgliedschaftsverträgen?

    sollte kein aussergewöhliches kündigungsrecht im vertrag stehen, haben die mitglieder auch keins! kündigen würden nur die karteileichen, wenn überhaupt. warum sollten zufriedene mitglieder gehen?

    die mitglieder haben eine mitgliedschaft mit dem studio, nicht mit dem inhaber abgeschlossen. so haben die mitglieder, meiner meinung nach, auch kein aussergewöhnliches kündigungsrecht.

  7. #7
    Discopumper/in
    Registriert seit
    14.06.2009
    Beiträge
    188
    Zitat Zitat von kyalami
    ... meiner meinung nach, auch kein aussergewöhnliches kündigungsrecht.
    Genau da liegt das Problem.

    Es kommt darauf an ob es sich bei dem Fitnessvertrag um einen Dienstleistungs- oder Mietvertrag handelt.

    Sucht mal danach:
    § 309 Nr. 10 BGB
    LG Cottbus v. 8.7.1998 - 5051/98

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