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  1. #11
    Gesperrt
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    225
    bei so ner aktion kündigen viel mehr als wenn du es heimlich machst und die im zweifelsfall selbst kündigen müssen (falls sie ihre rechte wissen)

  2. #12
    75-kg-Experte/in
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    08.04.2003
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    450
    dumm nur das diese aktion nicht heimlichzu machen ist, sondern die mitglieder entweder alle angeschrieben werden müssen oder es über einen gewissen zeitraum (ca.6 Wochen) im studio ausgehängt werden muss...

    gerade wegen dem sonderkündigungsrecht....!

  3. #13
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.08.2005
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    17
    was steht denn in den mitgliedschaftsverträgen?

    sollte kein aussergewöhliches kündigungsrecht im vertrag stehen, haben die mitglieder auch keins! kündigen würden nur die karteileichen, wenn überhaupt. warum sollten zufriedene mitglieder gehen?

    die mitglieder haben eine mitgliedschaft mit dem studio, nicht mit dem inhaber abgeschlossen. so haben die mitglieder, meiner meinung nach, auch kein aussergewöhnliches kündigungsrecht.

  4. #14
    Discopumper/in
    Registriert seit
    14.06.2009
    Beiträge
    188
    Zitat Zitat von kyalami
    ... meiner meinung nach, auch kein aussergewöhnliches kündigungsrecht.
    Genau da liegt das Problem.

    Es kommt darauf an ob es sich bei dem Fitnessvertrag um einen Dienstleistungs- oder Mietvertrag handelt.

    Sucht mal danach:
    § 309 Nr. 10 BGB
    LG Cottbus v. 8.7.1998 - 5051/98

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