Zitat von kyalami ... meiner meinung nach, auch kein aussergewöhnliches kündigungsrecht. Genau da liegt das Problem. Es kommt darauf an ob es sich bei dem Fitnessvertrag um einen Dienstleistungs- oder Mietvertrag handelt. Sucht mal danach: § 309 Nr. 10 BGB LG Cottbus v. 8.7.1998 - 5051/98
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