Zitat Zitat von kyalami
... meiner meinung nach, auch kein aussergewöhnliches kündigungsrecht.
Genau da liegt das Problem.

Es kommt darauf an ob es sich bei dem Fitnessvertrag um einen Dienstleistungs- oder Mietvertrag handelt.

Sucht mal danach:
§ 309 Nr. 10 BGB
LG Cottbus v. 8.7.1998 - 5051/98