Die Bestätigung liegt ja inzwischen vor. Zudem wurde mir meine Kündigung ja auch erstmals bestätigt zum Ende von drei Monaten und würde mir auch früher bestätigt werden wenn ich die Ummeldebescheinigung nachreiche. In der erst´maligen Bestätigung meiner Kündigung zum 30.09. oder in einem anderen Schreiben aus der Zeit wurde mir aber nicht mitgeteilt, dass der von mir gewählte Kündigungszeitpunkt in irgendeiner weise angefochten oder ebgelehnt wird.
Die Aussage mit den Betrügereien beziehen sich nicht auf die Sache mit der Kündigung eigentlich, sondern besonders auf andere Dinge. Der Verein ist ja schon mehrfach mit dem Verbraucherschutz in Konflikt geraten wegen ua. ungültigen Klauseln in den Verträgen, welche (soweit ich das weiß) selbst nach einschreiten des Gerichts aber zumindest nach einschreiten des Verbraucherschutzes nicht aus den Verträgen entfernt wurden und weiter gemacht wurde wie bisher.
Kann aber natürlich auch sein dass ich die Sache mit dem Kündigungsrecht falsch sehe und bin natürlich für jede differenzierte Meinung hier dankbar.
Ich habe denen jetzt erstmal geschrieben dass ich es nicht bezahlen werde, wenn von denen noch etwas kommt, werde ich die Knete dann überweisen und gut ist.
Gruß!
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