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Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von Jaffar221
    Naja, die schwache Linie weißt den Beamten auf jeden Fall auf den Konsum von Amphetaminen hin. Meine Einnahme war jetzt 3 Stunden her.
    Nach so einem Testergebnis wird einem wohl auf keinen Fall einfach nur "Gute Weiterfahrt" gewünscht.
    Das sehe ich genauso

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von Muskelriss
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    Urintest IMMER ablehnen!
    Und auch sonst keine Auffälligkeiten zeigen.

    Dann gibt es auch keinen hinreichenden Verdacht/keine Gesetzesgrundlage um eine Blutentnahme zu rechtfertigen.

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von MaxiXL
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    Zitat Zitat von Muskelriss
    Urintest IMMER ablehnen!
    Und auch sonst keine Auffälligkeiten zeigen.

    Dann gibt es auch keinen hinreichenden Verdacht/keine Gesetzesgrundlage um eine Blutentnahme zu rechtfertigen.
    Gerade dann würde ich doch als Polizist Verdacht schöpfen!

    Schade ums Jack3d, das hättest Du lieber mir schicken sollen statt es zu entsorgen!
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  4. #4
    Sportstudent/in Avatar von Muskelriss
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    Das mag man zwar denken, ist aber nicht so - glaubs mir.

    Zum einen ist ein Urintest IMMER freiwillig - d.h. man kann zustimmen und auch ablehnen - und es darf einem nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

    Zum anderen ist man nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und auch nicht verplichtet bei Ermittlungen gegen einen zu helfen. Das ist der Grund, warum man den Test ablehnen kann.

    Nochmal: Urintest IMMER ablehnen! (der Polizist wird dann mit Überzeugungsarbeit - die er bei der Polizei lernt - versuchen, jemanden doch noch irgendwie dazu zu bringen, einen Urintest zu machen bzw. mit einer Blutkontrolle drohen. Aber we gesagt, sofern es keinen hinreichenden Verdacht gibt etwas illegales getan zu haben, gibt es keine gesetzliche Grundlage für weder einen Urintest noch für eine Blutkontrolle, die rechtlich ja eine Körperverletzung ist.)

  5. #5
    Sportstudent/in Avatar von Baylisstic
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    Zitat Zitat von Muskelriss
    Das mag man zwar denken, ist aber nicht so - glaubs mir.

    Zum einen ist ein Urintest IMMER freiwillig - d.h. man kann zustimmen und auch ablehnen - und es darf einem nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

    Zum anderen ist man nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und auch nicht verplichtet bei Ermittlungen gegen einen zu helfen. Das ist der Grund, warum man den Test ablehnen kann.

    Nochmal: Urintest IMMER ablehnen! (der Polizist wird dann mit Überzeugungsarbeit - die er bei der Polizei lernt - versuchen, jemanden doch noch irgendwie dazu zu bringen, einen Urintest zu machen bzw. mit einer Blutkontrolle drohen. Aber we gesagt, sofern es keinen hinreichenden Verdacht gibt etwas illegales getan zu haben, gibt es keine gesetzliche Grundlage für weder einen Urintest noch für eine Blutkontrolle, die rechtlich ja eine Körperverletzung ist.)
    So weit, so gut...aber....

    Jeder Polizist wird einen Urintest erst dann anbieten, wenn er schon längst einen Verdacht hat, daß du Drogen konsumiert haben könntest. Lehnst du ihn ab, garantiere ich dir, daß du mit zur Wache zur Blutentnahme darfst.

  6. #6
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von Muskelriss
    Urintest IMMER ablehnen!
    Und auch sonst keine Auffälligkeiten zeigen.

    Dann gibt es auch keinen hinreichenden Verdacht/keine Gesetzesgrundlage um eine Blutentnahme zu rechtfertigen.
    Aber was machen die denn dann?

  7. #7
    Sportstudent/in Avatar von Muskelriss
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    Zitat Zitat von Jaffar221
    Aber was machen die denn dann?
    Dann stehen sie blöd da und so solls auch sein.

    Oder sie versuchen dich irgendwie zu überzeugen, indem sie dir Angst machen (Polizisten dürfen lügen. Sie dürfen dir irgendeine ******* erzählen, die dir Angst machen soll, damit du die Maßnahme doch über dich ergehen lässt.)

    Dann wird noch "guter Cop, böser Cop" gespielt, damit der Bürger Vertrauen zu einer Person bekommt und dann doch noch einknickt.

  8. #8
    Sportstudent/in Avatar von Muskelriss
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    Good to know: Wie man sich bei Polizeikontrollen verhalten sollte

    (auf englisch und spielt in den USA, aber im Grunde auch auf Deutschland anwendbar)

    (auch good to know: Sie haben das Recht zu schweigen - Vortrag in sieben Teilen

  9. #9
    Sportstudent/in
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    Da hat wohl einer keine Ahnung vom Strafrecht und Recht allgemein in GER ...

    Die Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten im Wege der Eilkompetenz ist bei irriger Annahme drohenden Beweismittelverlustes durch raschen Abbau von Betäubungsmitteln im Körper nicht willkürlich und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot
    Bei dieser Annahme muss kein richtlicher Beschluss her, dieser wird aber im Normalfall benötigt, ergo, ein Polizeibeamter kann das vom Richter absegnen lassen, das geht heutzutage in wenigen Minuten, ich habs schon live erlebt

  10. #10
    Sportstudent/in Avatar von Muskelriss
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    Hä? Was bistn du für einer?

    Und vor allem: was meinst du denn?

    Um herauszufinden, was du denn überhaupt meinst, habe ich dein Zitat (woher auch immer das stammt) mal in Google eingegeben, und siehe da, Google wurde (oh Wunder!) fündig:

    Sachverhalt
    Der Betroffene befuhr mit seinem Pkw öffentliche Straßen. Bei einer polizeilichen Kontrolle ergab ein Drogenvortest Hinweise auf BtM-Konsum. Der kontrollierende Polizeibeamte ordnete daher eine Blutentnahme an. Diese wurde um 19.01 Uhr durch einen Arzt durchgeführt. Der Polizeibeamte hatte zuvor weder den Bereitschafts-StA noch den Bereitschaftsrichter zu erreichen versucht, um eine richterliche Anordnung der Blutentnahme herbeizuführen. Das AG hat den Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG verurteilt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
    So, jetzt erklär du mir mal:

    1. wo hier eine Verweigerung eines Drogenvortestes ist (von dem hier die Rede ist) - tatsächlich verhielt es sich in diesem Fall so, dass der Kontrollierte (vermutlich) einem Schnelltest zugestimmt hatte(nicht nur das, er hatte auch Ausfallerscheinungen und zugegeben einen Tg vorher gekifft zu haben). Demnach gab es eine gesetzliche Grundlage, ihm Blut abzunehmen.

    2. wer hier infrage gestellt hat, ob ein Richter eine Blutentnahme anordnen muss oder nicht. Das ist schlicht und ergreifen einfach nicht das Thema in diesem Thread.

    3. warum du nicht auf die in diesem Thread besprochene Problematik eingehst, sondern ein irgendwoher kopiertes Zitat von einem richterlichen Beschluss postest, um mir (ich war doch gemeint, oder?) an den Kopf zu werfen Da hat wohl einer keine Ahnung vom Strafrecht und Recht allgemein in GER ...

    4. wo du generell einen Bezug zu dieser Thematik siehst.

    In der Schule hieße das: Thema verfehlt - setzen, sechs!

    Verwirre doch die anderen nicht mit diesem Mist. Fakt ist und bleibt: niemals einer Urinkontrolle/Schweißtest oder sonstwie anders geartetem Drogenvortest einwilligen!

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