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Sportstudent/in
 Zitat von anndron
Im Strafrecht, bzw. PolG NRW wird es dem Polizeibeamten gestattet, im wege der Eilkompetenz auch ohne richterlichen Beschluss Bluttests anzuordnen, und zwar auch gegen die Einwilligung des Betroffenen!.
Ja aber doch nur, weil die kontrollierte Person eben das getan hat, von dem ich abrate: irgendetwas zugeben, sich auffällig verhalten und einem Schnelltest zustimmen. Dem Sachverhalt von oben habe ich ja nicht gundlegend widersprochen - nur hat das mit dem Thema nichts zu tun.
Wenn du meinst, du möchtest den Urintest verweigern, dann darf (und wird) der Polizist dich zwingen ein Bluttest zu machen,
Kein Bürger darf unter Generalverdacht gestellt werden. Zeigt er keine Auffälligkeiten, gibt er nichts zu und ein Schnelltest wird (zu recht) verweigert, darf der Polizist keinen Bluttest anordnen - Punkt
In deinem genannten Beispiel wurde
Junge, nicht ich habe das Beispiel gebracht, sondern bb-romeo und ist damit (wie auch du) am Thema vorbei.
Dass du dich weigerst den Urintest durchführen zu wollen bestärkt lediglich den Beamten in seiner Annahme und Vorhaben.
Der Polizist kann denken was er will - er braucht aber einen hinreichenden Verdacht. Und den bekommt er durch (wir alle kenen es bereits, nur du und romeo nicht):
durch eine Aussage, durch Auffälligkeiten bzw. durch einen Schnelltest. Deshalb wird er die Person auch beobachten (=Auffälligkeiten), befragen (=Aussage) und überreden (=Schnelltest).
Also:
Verwirre doch die anderen nicht mit diesem Mist. Fakt ist und bleibt: niemals im Internet klugscheizzern ohne Ahnung von der Materie zu haben.
In der Schule hieße das: Thema verfehlt - setzen, sechs!
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Wie gesagt ich kenne das aus der Praxis. Ich arbeite in der Suchtprävention/-therapie. Da kommt es sogar mal vor, dass ICH dem Polizisten sage, er soll doch mal bitte einen Bluttest machen und dies und das prüfen lassen
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Sportstudent/in
Das mag ja sein, hat aber mit meinem Aufruf, einen Schnelltest abzulehnen, nichts zu tun.
Ich würde dir auch empfehlen, deinen Kunden (spricht man da von Kunden?) das gleiche zu raten
also sich nicht auf Plaudereien mit der Polizei einlassen, weil sowas schnell zu einer sich selbst belastenden Aussage führen kann
("Guten Abend. Haben Sie etwas getrunken?" - "Ja, ein Bierchen" - "Aha, dann pusten sie doch bitte mal"
obwohl ein Bierchen nicht zwangsläufig fahruntüchtig macht, hat man aber eingeräumt, unter Alkohleinfluss zu fahren. Wie groß dieser Einfluss ist, muss der Polizist nun testen (aber auch hier kann man einen Alkoholschnelltest verweigern - schließlich ist dieser gar nicht gerichtlich verwertbar - bedeutet aber auch, dass per Blutentnahme getestet wird)
Wenn man also nicht nach Alkohol stinkt, nicht auffällig gefahren ist und mit "Nein, ich trinke keinen Alkohol" antwortet, muss der Polizist das so hinnehmen.
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Und damit das Ganze hier nicht zu Offtopic wird, hier die Übersetzung für Jack3d-Benutzer:
- korrekt Auto fahren (niemanden gefährden, nicht auffällig fahren, nicht zu schnell fahren)
- Plaudereien mit der Polizei vermeiden (immer höflich bleiben, aber selbstbewusst sagen, dass man zu dieser und jener Frage nichts sagen kann. Gegenfragen wie "wie kann ich ihnen helfen" oder "warum wollen Sie das wissen? Stehe ich unter irgendeinem Tatverdacht" bringen den Polizisten in Erklärungsnot - Wer Fragt, Der Führt)
- Schnelltests verweigern (nach dem Grund/der Rechtgrundlage fragen; nochmal darauf hinweisen, dass man nichts falsch gemacht habe)
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Flex Leser
man muß wiegesagt keinen Urintest machen. Es kommt dann aber darauf an ob der Polizeibeamte bestimmte Ausfallerscheinungen feststellt, und aus diesem Grunde (muß er genau begründen, was er festgestellt hat...) trotzdem eine Blutprobe durchführen lassen will. Ich sage "will". Die Anordnungskompetenz (bis auf bestimmte Uhrzeiten in der Nacht) obliegt dem Bereitschaftsrichter, welcher
von früh morgens bis spät abends tel. erreichbar ist. Dem wird der Sachverhalt vorgetragen, und dieser entscheidend dann über die Anordnung der Blutprobe.
"Nur", in diesem Fall (abgebildeter Vortest) gibt es keinen positiven Test. Eine, und wenn nur sehr schwach zu erkennende Linie, gilt als "negativ". Blutproben werden nur durchgeführt wenn "überhaupt keine Linie erkennbar ist, oder "der Verkehrsteilnehmer" den Vortest verweigert, und Ausfallerscheinungen vorliegen die mit dem Konsum bestimmter Substanzen in Verbindung stehen könnten.
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...und am welchem Stöffchen im Jack 3D liegt es, am DMAA???
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 Zitat von sermon12
...und am welchem Stöffchen im Jack 3D liegt es, am DMAA??? 
Yup. Wieso das genau passiert ist übrigens noch unklar, da DMAA eiiiiigentlich weit genug weg von Amphetaminen sein sollte, es aber offenbar nicht ist.
Die US-Streitkräfte haben letzten Monat Zahlen veröffentlicht, wonach es im letzten Jahr zu hunderten Falschpositiven bei deren regelmäßigen Drogentests kam, aufgrund von DMAA.
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Sportstudent/in
 Zitat von greyhawk
Yup. Wieso das genau passiert ist übrigens noch unklar, da DMAA eiiiiigentlich weit genug weg von Amphetaminen sein sollte, es aber offenbar nicht ist.
Die US-Streitkräfte haben letzten Monat Zahlen veröffentlicht, wonach es im letzten Jahr zu hunderten Falschpositiven bei deren regelmäßigen Drogentests kam, aufgrund von DMAA.
in der Tat seltsam. Zeigt eigentlich auch wie unbrauchbar die Schnelltests sind.
würde mich interessieren, ob es auf den normalen Amphetamintest (reine Substanz mit Reagens) auch anschlägt.. das wäre eigentlich nicht möglich.
Wer im Zusammenhang mit BB von Gesundheit spricht, ist für mich sowieso nicht ganz dicht! Gesund ist was anderes.
studio_ch (Philosoph)
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Sportstudent/in
[QUOTE=Mr.Sonnenstrand]man muß wiegesagt keinen Urintest machen. Es kommt dann aber darauf an ob der Polizeibeamte bestimmte Ausfallerscheinungen feststellt, und aus diesem Grunde (muß er genau begründen, was er festgestellt hat...) trotzdem eine Blutprobe durchführen lassen will. Ich sage "will". Die Anordnungskompetenz (bis auf bestimmte Uhrzeiten in der Nacht) obliegt dem Bereitschaftsrichter, welcher
von früh morgens bis spät abends tel. erreichbar ist. Dem wird der Sachverhalt vorgetragen, und dieser entscheidend dann über die Anordnung der Blutprobe.
QUOTE]
Richtig !
Noch was zur Zuverlässigkeit dieser Tests. Die alten Drogentests per Wischverfahren, also Schweiß oder Speichel waren laut diverser Studien recht unzuverlässig. Die Urintests hingegen sind sehr genau.
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Eisenbeißer/in
 Zitat von Muskelriss
Ja aber doch nur, weil die kontrollierte Person eben das getan hat, von dem ich abrate: irgendetwas zugeben, sich auffällig verhalten und einem Schnelltest zustimmen. Dem Sachverhalt von oben habe ich ja nicht gundlegend widersprochen - nur hat das mit dem Thema nichts zu tun.
Kein Bürger darf unter Generalverdacht gestellt werden. Zeigt er keine Auffälligkeiten, gibt er nichts zu und ein Schnelltest wird (zu recht) verweigert, darf der Polizist keinen Bluttest anordnen - Punkt
Junge, nicht ich habe das Beispiel gebracht, sondern bb-romeo und ist damit (wie auch du) am Thema vorbei.....
Kannst doch nicht wissen, ob er was zugegeben hat. War doch nur deine Vermutung. Und die Sache mit dem Generalverdacht ist doch auch nix neues. Wir Der Bulle ordnet nur was an, wenn es Auffälligeiten gibt. Über solche Fälle reden wir gerade! Ansonsten würde kein Bulle nem Fahrer ein Urintest anderehen. Aber beweis du mal vor Gericht, dass keine Auffälligkeiten vorhanden waren. Das geht niemals durch, wenn ein Beamter aussagt. Punkt
...ach komm, is gut.
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Sportstudent/in
Du lernresistenter Forentroll hast Post.
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