man muß wiegesagt keinen Urintest machen. Es kommt dann aber darauf an ob der Polizeibeamte bestimmte Ausfallerscheinungen feststellt, und aus diesem Grunde (muß er genau begründen, was er festgestellt hat...) trotzdem eine Blutprobe durchführen lassen will. Ich sage "will". Die Anordnungskompetenz (bis auf bestimmte Uhrzeiten in der Nacht) obliegt dem Bereitschaftsrichter, welcher
von früh morgens bis spät abends tel. erreichbar ist. Dem wird der Sachverhalt vorgetragen, und dieser entscheidend dann über die Anordnung der Blutprobe.

"Nur", in diesem Fall (abgebildeter Vortest) gibt es keinen positiven Test. Eine, und wenn nur sehr schwach zu erkennende Linie, gilt als "negativ". Blutproben werden nur durchgeführt wenn "überhaupt keine Linie erkennbar ist, oder "der Verkehrsteilnehmer" den Vortest verweigert, und Ausfallerscheinungen vorliegen die mit dem Konsum bestimmter Substanzen in Verbindung stehen könnten.