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Also ich denke in der Theorie hat Muskelriss soweit Recht, letztlich stellt er aber in dem Satz:
Kein Bürger darf unter Generalverdacht gestellt werden. Zeigt er keine Auffälligkeiten, gibt er nichts zu und ein Schnelltest wird (zu recht) verweigert, darf der Polizist keinen Bluttest anordnen - Punkt
genau die Stelle dar, wo ein Polizist den Punkt zum einhaken findet und worauf er sich auch vor Gericht berufen würde. Der oder diejenige hat sich aufällig verhalten, also war der Test notwendig.
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