[QUOTE=Mr.Sonnenstrand]man muß wiegesagt keinen Urintest machen. Es kommt dann aber darauf an ob der Polizeibeamte bestimmte Ausfallerscheinungen feststellt, und aus diesem Grunde (muß er genau begründen, was er festgestellt hat...) trotzdem eine Blutprobe durchführen lassen will. Ich sage "will". Die Anordnungskompetenz (bis auf bestimmte Uhrzeiten in der Nacht) obliegt dem Bereitschaftsrichter, welcher
von früh morgens bis spät abends tel. erreichbar ist. Dem wird der Sachverhalt vorgetragen, und dieser entscheidend dann über die Anordnung der Blutprobe.

QUOTE]

Richtig !

Noch was zur Zuverlässigkeit dieser Tests. Die alten Drogentests per Wischverfahren, also Schweiß oder Speichel waren laut diverser Studien recht unzuverlässig. Die Urintests hingegen sind sehr genau.