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Bin kein Anwalt aber nach meinen Kentnissstand is es so:
damit du das Attest anerkennen mußt, muß die genaue Erkrankung drinn stehen und es muß eine dauerhafte Erkrankung sein.
Wenn ich denke das das Mitglied einfach aus dem Vertrag raus will und deshalb ein Attest bringt lehne ich die auserordentliche Kündigung zuerst mal ab und biete Ihm eine Ruhepause an. Der vertrag läuft dann nach der Pause wieder weiter.
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Daran scheiden sich allerdings die Geister. Häufig hört man, dass die Erkrankung eben nicht drin stehen muss, da es die Persönlichkeitsrechte des Kunden einschränke?!
Für welchen Zeitraum steht bei euch der Begriff "auf unbestimmte Zeit". Du hast Recht IronTom, für eine außerordentliche Kündigung muss eine Sportuntauglichkeit auf Dauer attestiert werden, aber "unbestimmte Zeit"?
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Flex Leser
in dem urteil geht es um einen rheumakranken. das stand auch im attest drin.
bei den meisten "gefälligkeits"attests steht nur "ist auf unbestimmte zeit sportuntauglich"
das reicht leider nicht.
die erkrankung muss nicht im atest stehen, schon klar. und es geht den studiobesitzer nichts an. aber wenn dann irgendwann als letzte instanz vor gericht raus kommt, dass das mitglied sich den rücken verhoben hat und deswegen "auf unbestimmte zeit" kein sport machen konnte, wird die rechtssprechung etwas anders aussehen.....
...hat das System verstanden.
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auf dem attest steht nie welche krankheit die person jetzt hat.
du kannst es auf einen prozess hinaus laufen lassen, bei der der arzt von seiner schweigepflicht entbunden werden kann.
ich würde es einfach auf einen prozess anlegen lassen.
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Für die übliche Standartverarsche die von den Kunden kommt empfehle ich:
"Handbuch für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber" von Hans A. Geilser
Da sind einige Beispiele, Schriftsätze, Antwortschreiben und Urteile aufgeführt um sich viel Zeit und Ärger zu ersparen.
Nein ich bekomme nichts für den Tipp.
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die wenigsten Krankheiten verhindern Sport komplett.
Bei den meisten ist abgestimmte und ausgewogene körperliche Betätigung sogar der Heilung förderlich.
D.h. wenn man entsprechende fachliche Betreuung hat sollte man in den meisten Fällen vor Gericht damit durchkommen. Sollte die Krankheit nur kurfristig einschränken gibt es noch die Pause für zB 1 Jahr und dann Fortsetzung des Vertrages.
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 Zitat von 25D04
für eine außerordentliche Kündigung muss eine Sportuntauglichkeit auf Dauer attestiert werden, aber "unbestimmte Zeit"?
Vorsicht bei der Bezeichnung "Sportuntauglichkeit", hatte ich in meinen AGBs so drinn stehen. Hab dann in nem Attest genau das drinn stehen gehabt und mußte das Mitglied raus lassen, obwohl ich genau weiß das es noch trainieren könnte.
In nem guten Fitnesstudio macht man ja nicht nur Sport sondern auch Gesundheitstraining! Also hab ich den Wortlaut "Sportuntauglichkeit" gleich aus meinem AGBs gestrichen.
Danach ist man halt immer schlauer.
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Flex Leser
steht doch nichts neues drin
...hat das System verstanden.
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