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Ist ja ein Ding... ich befürchte, dass dies keinen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, außer du hättest dich nur angemeldet um eben diese Übung zu machen, bzw. mit 2 oder 3 bestimmten Übungen deinen Rücken zu stärken. Da du dann ziemlich beschränkt in deinem Training wärst, würde dies einen enormen Nachteil als Studionutzer verschaffen -> Grund für außerordentliche Kündigung. Da du aber wohl auch die restliche Einrichtung nutzt und der Studioleiter dir einen Ersatz verschafft hat, wird dies echt schwer. Ich würde es in deinem Fall nicht darauf ankommen lassen. Dennoch würde ich wohl kündigen... kann ja nicht sein, dass im Freihantelbereich die Gewichte nicht den Boden berühren dürfen!
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Men`s Health Abonnent
Einfach weitermachen und nen Rausschmiss provozieren!
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BBszene Kenner
wenn du das 2 Jahre machen durftest und nichts davon in der Hausordnung stand dann zählt da imo das Gewohnheitsrecht. Er kann dir das nicht verbieten ohne dass der Vertrag ungültig wird.
Sag ihm einfach deutlich, dass du entweder hebst oder dein Geld zurück willst
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Sportstudent/in
 Zitat von Mark83
Sag ihm einfach deutlich, dass du entweder hebst oder dein Geld zurück willst
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Schließlich gehst du aus genau diesem Grund dort hin...
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Ich habe ja auch schon die ein oder andere komische Anekdote in Studios erlebt, aber eine solche Aussage finde ich ja schon arg merkwürdig.
Frei nach dem Motto "Entschuldige bitte, aber diese Bank ist nicht zum Bankdrücken gedacht, hier soll sich nur ausgeruht werden"....
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Von TopBitch im Forum Kampfsport
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Letzter Beitrag: 23.08.2010, 09:19
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