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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Discopumper/in
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    die wenigsten Krankheiten verhindern Sport komplett.
    Bei den meisten ist abgestimmte und ausgewogene körperliche Betätigung sogar der Heilung förderlich.

    D.h. wenn man entsprechende fachliche Betreuung hat sollte man in den meisten Fällen vor Gericht damit durchkommen. Sollte die Krankheit nur kurfristig einschränken gibt es noch die Pause für zB 1 Jahr und dann Fortsetzung des Vertrages.

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    16
    Das seh ich ja genauso. Ich habe letztens ein Attest eingereicht bekommen, auf dem stand, dass die Kundin an Hypertonie leidet, also Bluthochdruck (die Frau ist stark übergewichtig). Hier sollte auf gar keinen Fall gefördert werden, dass sie mit ihrem A**** zu Hause bleibt und weiterhin Chips in sich reinschaufelt. Von daher habe ich sie auch nicht aus dem Vertrag raus gelassen. Aber... auch wenn die Heilung der meisten Krankheiten mit richtiger Bewegung ermöglicht wird, so stellt es doch in einigen Fällen einen Nachteil für den Kunden dar d.h. der Kunde kann nicht mehr die gesamte Sporteinrichtung nutzen, was einen massiven Nachteil darstellt weswegen ein Sonderkündigungsrecht besteht (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege). Pause ist klar, nur wenn der Kunde auf Dauer keinen Sport mehr machen darf, ist man machtlos. Ich habe mir jetzt das Buch von Geilser bestellt, mal schauen was der so schreibt (Danke für den Tipp Na Maste!)

  3. #3
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Die aktuelle Rechtssprechung berechtigt NICHT zur Kündigung per attest.
    ______________

    Musterbrief

    Liebe....!

    Wir haben Dein Attest erhalten.
    Solch ein Attest berechtigt Dich allerdings nicht zur Auflösung Deines Vertrages.

    Hier die aktuellen Rechtssprechungen dazu: Vgl. nur LG Frankenthal 2 S 450/03; LG Hildesheim 1 S 68/04; LG Dessau 1 S 113/05; Beschluss LG Meiningen 4 S 236/06; AG Bielefeld 41 C 1234/04; AG Büdingen 2 C 639/02; AG Coesfeld 11 C 408/04; AG Geldern 14 C 497/05; AG Grünstadt 1 C 166/03 .

    Eine außerordentliche Kündigung von Fitnessverträgen ist nur dann zulässig, wenn das Mitglied so schwer erkrankt ist, dass es lebenslang überhaupt keine Leistungen des Fitnessclubs mehr in Anspruch nehmen kann.

    Ein Attest muss konkret aufzeigen, wie lange der Genesungszeitraum andauert.
    In diesem Fall kannst Du Deine Mitgliedschaft für den Genesungszeitraum stilllegen.
    Die Ruhezeit hängt sich an die Laufzeit an.

    Bitte sende uns ein gültiges Attest, damit wir Dich für den Genesungszeitraum still legen können.

    Wir behalten uns vor Dein Attest an die Kassenärztliche Vereinigung zwekcs prüfung weiterzuleiten.



    Mit sportlichen Grüßen
    ________________

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