Die aktuelle Rechtssprechung berechtigt NICHT zur Kündigung per attest.
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Musterbrief

Liebe....!

Wir haben Dein Attest erhalten.
Solch ein Attest berechtigt Dich allerdings nicht zur Auflösung Deines Vertrages.

Hier die aktuellen Rechtssprechungen dazu: Vgl. nur LG Frankenthal 2 S 450/03; LG Hildesheim 1 S 68/04; LG Dessau 1 S 113/05; Beschluss LG Meiningen 4 S 236/06; AG Bielefeld 41 C 1234/04; AG Büdingen 2 C 639/02; AG Coesfeld 11 C 408/04; AG Geldern 14 C 497/05; AG Grünstadt 1 C 166/03 .

Eine außerordentliche Kündigung von Fitnessverträgen ist nur dann zulässig, wenn das Mitglied so schwer erkrankt ist, dass es lebenslang überhaupt keine Leistungen des Fitnessclubs mehr in Anspruch nehmen kann.

Ein Attest muss konkret aufzeigen, wie lange der Genesungszeitraum andauert.
In diesem Fall kannst Du Deine Mitgliedschaft für den Genesungszeitraum stilllegen.
Die Ruhezeit hängt sich an die Laufzeit an.

Bitte sende uns ein gültiges Attest, damit wir Dich für den Genesungszeitraum still legen können.

Wir behalten uns vor Dein Attest an die Kassenärztliche Vereinigung zwekcs prüfung weiterzuleiten.



Mit sportlichen Grüßen
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