Die heimliche Überwachung ist generell nicht zulässig.
Außerdem muss am Eingang bereits auf die Überwachung per Kamera hingewiesen werden - wie in allen anderen überwachten Bereichen (U-Bahn usw.) auch.
Umkleiden, Toiletten und andere Intimbereiche sind vom Gesetzgeber besonders geschützt.
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