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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    War heute beim Zollamt:
    Für den Verstoß gegen den Artenschutz bekomme ich beim ersten Mal und da es nicht vorsetzlich war wsh. nur eine Verwarnung.
    Für den Verstoß gegen das Arzneimitteleinfuhrgesetz bekomme ich, auch weil es das erste Mal ist, eine Strafe von 45 €.
    Ist aber auch nicht sicher, dass es wirklich so ist. Die vom Zollamt sind ja dann nicht für die Strafen zuständig.

  2. #2
    Supp. Moderator Avatar von turbo-d
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    ich weiss auch nicht wie oft ich hier schon geschrieben habe, das man wirklich niemals NEMs aus den USA beziehen sollte!
    es lohnt sich in keiner beziehung!

  3. #3
    75-kg-Experte/in
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    !
    Mit ein bisschen Grundverständnis sollte man das auch so wissen, Herr Lehrer!

  4. #4
    Supp. Moderator Avatar von turbo-d
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    Zitat Zitat von Rennschnecke
    !
    Mit ein bisschen Grundverständnis sollte man das auch so wissen, Herr Lehrer!
    lass die jungs doch spielen

  5. #5
    Sportstudent/in Avatar von stingthing
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    Zitat Zitat von iPrinz
    War heute beim Zollamt:
    Für den Verstoß gegen den Artenschutz bekomme ich beim ersten Mal und da es nicht vorsetzlich war wsh. nur eine Verwarnung.
    Für den Verstoß gegen das Arzneimitteleinfuhrgesetz bekomme ich, auch weil es das erste Mal ist, eine Strafe von 45 €.
    Ist aber auch nicht sicher, dass es wirklich so ist. Die vom Zollamt sind ja dann nicht für die Strafen zuständig.

    wäre vielleicht mal interessant was da genau der Grund war..
    welches verstieß gegen das AMG, welches steht unter Artenschutz?
    Wer im Zusammenhang mit BB von Gesundheit spricht, ist für mich sowieso nicht ganz dicht! Gesund ist was anderes.
    studio_ch (Philosoph)

  6. #6
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    Es ist ein Extrakt aus der Pygeum Africanum in Spuren enthalten, und diese Pflanze ist geschützt.
    Arzneipflichtige Wirkstoff ist alpha-liponsäure.

  7. #7
    75-kg-Experte/in
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    Von den meisten Produkten gibt es eine US und Europa Version.Wenn ein US Produkt eine Zutat drinn hat,die in der EU oder einem Mitgliedstaat nicht drin sein darf,verstößt man schon gegen irgendein Gesetz.

    Das Carnivor von Musclemeds darf bei uns in Österreich seit neuestens nicht mehr im Verkaufraum im Regal stehen.Offiziell verkaufen ist OK,aber nicht frei sichtlich für den Kunden.
    Irgendein Vitamin wurde vom Marktamt als etwas zu hoch dosiert deklariert und deshalb muss das Produkt aus dem Regal verschwinden.
    Die sind d ganz streng!

  8. #8
    Sportstudent/in Avatar von stingthing
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    alter Schawede, was ging hier denn ab??

    Zitat Zitat von iPrinz
    Es ist ein Extrakt aus der Pygeum Africanum in Spuren enthalten, und diese Pflanze ist geschützt.
    Arzneipflichtige Wirkstoff ist alpha-liponsäure.

    ah ok, interessant, dass ALA jetzt arzneipflichtig ist höre ich zum ersten Mal. Das ist doch mittlerweile in zich Supps drin und von denen bleiben kaum welche im Zoll hängen.. oder wars dann doch die Dosierung?? schon übel
    Wer im Zusammenhang mit BB von Gesundheit spricht, ist für mich sowieso nicht ganz dicht! Gesund ist was anderes.
    studio_ch (Philosoph)

  9. #9
    Neuer Benutzer
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    Nein nein das ist eh nicht als Arzneimittel!!
    Was es zum Arzneimittel macht ist alpha-liponsäure!

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