Hi,
richtig rückwirkend. Original Text aus dem Anklageprotokoll meiner Vernehmung bei der Polizei. Passieren kann mir eine ganze Menge als Wiederverkäufer. Bei Verstößen gegen das AMG drohen Geldstrafen und speziell bei Dopingverstößen sogar bis zu 3 Jahren Haft in schwerwiegenden Fällen. Auch wenn ich im guten Glauben gehandelt habe und dem Hersteller geglaubt habe das es sich hierbei um ein Nahrungsergänzungsmittel gehandelt hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich werde sehen was der Staatsanwalt dazu sagt. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße
df