noch was:
Es kommt jetzt einfach drauf an, welcher Kaufvertrag zuerst GÜLTIG geschlossen wurde. Ob da schon bezahlt wurde oder nicht spielt keine Rolle, es kommt rein auf die Abmachung an.
War deine Zusage an ihn gültig, hat er das Anrecht auf das Teil und dein Vertrag über ebay ist ungültig!