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Sportrevue Leser
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Mark83
weiß ich auch. Aber warum sollte in diesem Fall der Käufer geschützt werden, im Fall eines verliehenen Fernsehers, der dem Verkäufer ebenfalls nicht gehört, aber nicht?!
man muss den käufer schützen. der nimmt ja an, dass der besitzer auch der eigentümer ist. sonst würden ja kaum noch geschäfte getätigt werden.
beim geklauten sachen soll der käufer nicht geschützt werden. der verkäufer wird geschützt, weil er die sachen ja nicht fahrlässig aus der hand gab.
Der Käufer kauft dann Hehlerware und das darf man schliesslich nicht.
warum wäre es denn für den käufer von hehlerware schlecht, wenn er das eigentum an der sache behalten dürfte bzw. erst legal erwerben würde.
wie kommst du auf sowas? (die geschichte mit dem fernseher)
schonmal was vom bgb gehört? erwerb vom berechtigten/nichtberechtigtem. hälfte der schlaumeiertips sind fürn *****, weil eben nie ne bgb vorlesung besucht
sag dem ersten Käufer einfach dass das ein unverbindliches Angebot war und somit keine rechtliche Bindung besitzt
sehr schlau. nur leider kam das angebot vom käufer und nicht vom fredstarter. der hat das "nur" angenommen
Eltern verklagen ihn auf Schadenersatz. Is klar, ne.
es geht darum, was rechtlich möglich ist, nicht was man da machen sollte.
warum du dich an dem satz aufregst, verstehe ich nicht. schließlich schriebst du doch bei "regelt eure familienangelegenheiten" :
Umsonst gibt es aber nicht den Spruch "Die Freunde kann man sich aussuchen, die Verwandtschaft nicht"
du bist ein depp. hier schreibst du, dass man sich in der familie nicht zankt (und das klagen als steigerung) im anderen fred heißt es von dir - im übertragenen sinne - aber, dass die familie der hort des streites ist
Geändert von Meister Popper (04.01.2013 um 19:09 Uhr)
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Gesperrt
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
es geht darum, was rechtlich möglich ist, nicht was man da machen sollte.
warum du dich an dem satz aufregst, verstehe ich nicht. schließlich schriebst du doch bei "regelt eure familienangelegenheiten" :
Umsonst gibt es aber nicht den Spruch "Die Freunde kann man sich aussuchen, die Verwandtschaft nicht"
du bist ein depp. hier schreibst du, dass man sich in der familie nicht zankt (und das klagen als steigerung) im anderen fred heißt es von dir - im übertragenen sinne - aber, dass die familie der hort des streites ist 
bist du Klugmaster II ?
ja ich hab den Spruch gebracht, aber von gegenseitigem Verklagen war ich noch weit weg!
Wie gesagt, in eurer schönen BWLer Welt ist das alles logisch, im richtigen Leben siehts dann anders aus.
Aber das ist generell das Problem der BWLer, das richtige Leben und so
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BBszene Kenner
AW: Riesen Ebay Problem, weiss jemand Rat?
 Zitat von Meister Popper
schonmal was vom bgb gehört?
nö, noch nie. Zeig mal §
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